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Turboklausel – Sonderkündigungsrecht – Schriftformerfordernis

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Rechtliche Klärung zur formgerechten Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Die formgerechte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und die damit verbundenen Abfindungszahlungen sind oft Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Im vorliegenden Fall hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern eine Entscheidung getroffen, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Bedeutung sein könnte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Sa 146/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entscheidet über einen Fall bezüglich einer Kündigung und eines gerichtlichen Vergleichs.
Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger, woraufhin ein Rechtsstreit entstand.
Es wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, in dem festgelegt wurde, dass das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß enden wird und der Kläger bis zum Beendigungszeitpunkt von der Arbeitsleistung freigestellt wird.
Der Kläger hat die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden, was im Interesse der Beklagten liegt.
Das Arbeitsgericht gab der Klage des Klägers statt, da es der Meinung war, dass die Formvorschriften des BGB erfüllt waren.
Die Beklagte legte Berufung ein und argumentierte, dass die Formvorschriften des BGB nicht erfüllt waren.
Das Landesarbeitsgericht entschied, dass die Klage abzuweisen sei, da dem Kläger kein Anspruch auf eine weitere Abfindung zusteht und die Formvorschriften des BGB nicht erfüllt waren.

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Kontext des Falls:
Klärung rund um die formgerechte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und die Bedeutung klarer Abfindungsvereinbarungen. (Symbolfoto: Daniel M Ernst /Shutterstock.com)

Der Kläger, welcher seit ungefähr 14 Jahren als Küchenleiter bei der Beklagten tätig war, wurde mit e[…]


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