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Krankengeldbezug zu Beginn einer geplanten Altersteilzeit

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Rechtliche Implikationen der Altersteilzeit bei Krankengeldbezug
Die rechtliche Problematik, die in diesem Fall aufgeworfen wird, betrifft die Altersteilzeitarbeit und die damit verbundenen Herausforderungen, wenn ein Arbeitnehmer zum geplanten Beginn seiner Altersteilzeit krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist und Krankengeld bezieht. Im Kern geht es darum, wie das Arbeitsverhältnis und die rechtlichen Verpflichtungen beider Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – in solch einer Situation behandelt werden sollten.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 37/23   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Beendigung der Altersteilzeitarbeit führt automatisch zum Ende des Arbeitsverhältnisses, ohne Kündigungsbedarf.
Altersteilzeitarbeit resultiert aus einer Arbeitsvertragsänderung und hat eine maximale Dauer von 6 Jahren.
Mitarbeiter, die das 55. Lebensjahr erreicht haben und bestimmte Bedingungen erfüllen, können eine Altersteilzeitarbeit in Erwägung ziehen, allerdings gibt es keinen allgemeinen Anspruch.
Der Altersteilzeitvertrag ermöglicht verschiedene Arbeitszeitmodelle, solange sie im 6-Jahres-Durchschnitt die ursprüngliche Arbeitszeit halbieren.
Bei Krankengeldbezug zum Beginn der Altersteilzeit gelten besondere Regelungen.
Ein Gericht hat einen spezifischen Fall bezüglich Altersteilzeit und Krankengeldbezug entschieden.

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Definition und Voraussetzungen der Altersteilzeitarbeit
Herausforderungen und Lösungen bei Altersteilzeit in Kombination mit Krankengeldbezug. (Symbolfoto: Robert Kneschke /Shutterstock.com)

Die Altersteilzeitarbeit ist gemäß dem zitierten Tarifvertrag eine auf einer Änderung des Arbeitsvertrages basierende, bis zu sechs Jahre dauernde Reduzierung der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit. Diese Reduzierung muss mindestens bis zu dem Zeitpunkt andauern, an dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Altersrente hat. Für schwerbehinderte Mitarbeiter gibt es besondere gesetzliche Regelunge[…]


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