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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wirksamkeit Ehevertrag – Versteckter Einigungsmangel bei zweisprachiger Urkunde

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OLG Hamm – Az.: 4 UF 86/17 -Beschluss vom 18.06.2018

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 29.3.2017 erlassene Teilfeststellungsbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Lüdenscheid abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der zwischen den Beteiligten am 25.09.1995 vor dem Notar E in M zur Urkundsrollennummer geschlossene Ehevertrag nichtig ist.

Der Antragsteller wird verpflichtet, in der ersten Stufe der Antragsgegnerin in einer zusammenhängenden und aus sich heraus verständlichen Aufstellung Auskunft über sein gesamtes Vermögen mit allen Aktiva und Passiva zum 2.10.1995 (Anfangsvermögen Eheschließung), 28.06.2014 (Trennungstag) sowie 14.04.2016 (Zustellung des Scheidungsantrages) zu erteilen und in der Auskunft die wertbildenden Faktoren der zum Vermögen gehörenden Sachen, Sachgesamtheiten und Rechte, insbesondere Gesellschaftsanteile mitzuteilen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1 Million EUR festgesetzt.
Gründe
I. Die Beteiligten schlossen am 2.10.1995 vor dem Standesamt D in Vermont/USA die Ehe. Aus dieser gingen die Kinder J, geboren am 04.02.1997, M2, geboren am 18.12.1998 und O, geboren am 28.03.2002, hervor. Bereits vor der Eheschließung war der gemeinsame Sohn B am 6.3.1995 zur Welt gekommen. Seit spätestens dem 28.06.2014, als der Antragsteller aus der ehelichen Wohnung auszog, lebten die Beteiligten getrennt.

Der am 16.8.1968 geborene Antragsteller ist deutscher Staatsangehöriger und von Beruf Kaufmann mit einem von ihm angegebenen monatlichen Nettoeinkommen von 15.000 EUR. Offensichtlich hält er auch Firmenbeteiligungen im bisher nicht genau bekannten Umfang. Nach dem Vortrag der Antragsgegnerin ist er Mehrheits-, wenn nicht sogar Alleingesellschafter der T GmbH & Co. KG sowie der T VerwaltungsGmbH als Komplementärin. Das Unternehmen ist spezialisiert auf die Herstellung von Rohrleitungen für eine Vielzahl von Industriezweigen und operiert weltweit.

Die in London geborene Antragsgegnerin war vor der Ehe als ungelernte Buchhalterin in der Firma ihres Vaters tätig und ist jedenfalls spätestens seit der Geburt des ältesten Kindes und auch während der gesamten Ehezeit nicht erwerbstätig gewesen, sondern hat die vier gemeinsamen Kinder erzogen und betreut sowie[…]


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