Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Rückabwicklung Fahrzeugkaufvertrags bei Nichterfüllung EURO-5-Abgasnorm

Ganzen Artikel lesen auf: Autorechtonline.de

Abgasmanipulation und Verbraucherrechte: Ein tiefgehender Blick auf das Landgericht Krefelds Entscheidung
Der Fall, der vor dem Landgericht Krefeld verhandelt wurde, dreht sich um die Klage einer Verbraucherin gegen eine Vertragshändlerin des PKW-Herstellers VW. Die Klägerin hatte ein Gebrauchtfahrzeug, einen VW Passat Variant 2.0 TDI, erworben und später erfahren, dass dieses Fahrzeug mit einer manipulativen Software ausgestattet war. Diese Software sorgte dafür, dass das Auto die EURO-5-Abgasnorm nur unter Testbedingungen, nicht jedoch im realen Straßenverkehr erfüllte. Das Hauptproblem des Falles liegt in der Frage, ob die Klägerin aufgrund dieses Mangels den Kauf rückgängig machen und den Kaufpreis zurückverlangen kann.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 150/17  >>>

[toc]
Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag
Abgasmanipulation und Verbraucherrechte: Ein Fall, der die Bedeutung von Verbraucherschutz in der Automobilindustrie hervorhebt und betrügerische Praktiken in Frage stellt. (Symbolfoto: Konrad Kozaczuk /Shutterstock.com)

Die Klägerin trat vom Kaufvertrag zurück, nachdem sie durch ein Schreiben der Volkswagen AG über die manipulative Software informiert wurde. Sie forderte die Rückzahlung des Kaufpreises und begründete dies mit der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs. Die Klägerin argumentierte, dass eine Nachbesserung für sie unzumutbar sei, da das Vertrauensverhältnis zum Hersteller nachhaltig gestört sei und eine Umrüstung des Fahrzeugs mehrere Monate in Anspruch nehmen würde.
Beklagte bestreitet Mangelhaftigkeit
Die Vertragshändlerin, gegen die die Klage gerichtet war, bestritt die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs. Sie argumentierte, dass die EG-Typengenehmigung des Fahrzeugs nicht aufgehoben worden sei und dass die Klägerin eine Frist zur Nachbesserung hätte setzen müssen. Die Beklagte behauptete, dass die Umsetzung der technischen Maßnahmen zur Umrüstung weniger als eine Stunde erfordern würde.
Gerichtliche Entscheidung und Verbraucherrechte
Das Gericht gab der Klägerin überwiegend Recht. Es stellte fest, dass das Fahrzeug einen Sachmangel au[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv