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Monteurzimmer angemietet – Zustand anders als im Internet angeboten – Zahlungspflicht

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Mietstreit um Monteurzimmer: Landgericht Köln spricht Klägerin knapp 30.000 Euro zu
In einem komplexen Rechtsstreit hat das Landgericht Köln die Beklagten dazu verurteilt, der Klägerin einen Betrag von 29.878,98 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Die Klägerin ist ein Unternehmen, das sich auf die Vermietung von Monteurzimmern spezialisiert hat. Die Beklagten, ein Möbelhersteller und sein tschechisches Tochterunternehmen, hatten Zimmer für ihre Mitarbeiter gemietet. Der Hauptkonflikt entstand, als die Beklagten die Mietverhältnisse vorzeitig beendeten, da sie die Zustände der gemieteten Wohnungen als unzumutbar empfanden. Die Klägerin bestand jedoch darauf, dass die Wohnungen den vereinbarten Standards entsprachen und forderte die ausstehenden Mietzahlungen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 O 26/21  >>>

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Vertragsdetails und Mängelrügen
Mietstreit entschieden: Kölner Gericht gewährt Vermieterin von Monteurzimmern fast 30.000 Euro Schadenersatz nach vorzeitigem Vertragsbruch. (Symbolfoto: kurhan /Shutterstock.com)

Die Beklagten hatten für den Zeitraum vom 11. März 2019 bis zum 29. Mai 2019 Monteurzimmer für zehn Personen gemietet. Die Parteien hatten eine Miethöhe von 11 Euro pro Gast und Nacht vereinbart, die jedoch nur bei pünktlicher Vorauszahlung gelten sollte. Andernfalls würde der Normalpreis von 35 Euro pro Gast und Nacht anfallen. Kurz nach dem Einzug rügten die Beklagten den Zustand der Wohnung als katastrophal und erklärten ihren Rücktritt vom Mietvertrag.
Kommunikationsprobleme und Rücktritt
Die Klägerin hatte den Beklagten vorab Fotos der Wohnungen auf ihrer Homepage gezeigt und eine Bestätigungs-E-Mail mit Kontaktdaten für Rückfragen versendet. Als die Beklagten die Mängel rügten, bot die Klägerin ein weiteres Zimmer in der Nachbarwohnung an und bat um eine detaillierte schriftliche Mängelliste. Die Beklagten zogen jedoch ihre Mitarbeiter aus den Wohnungen aus und erklärten schriftlich ihren Rücktritt vom Mietvertrag.
Verzugszinsen und weitere Forderungen
Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin waren im Falle verspäteter Zahlun[…]


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