Versicherungsstreitigkeiten und Brandfall: OLG Brandenburg entscheidet über Gebäudeversicherung und Neuwertentschädigung
Der Fall, der vor dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg verhandelt wurde, dreht sich um einen komplexen Versicherungsstreit zwischen einem Eigentümer eines Anwesens und seinem Gebäudeversicherer. Der Kläger, der auch einen Holzhandel betreibt, forderte nach einem Brand in seinem Haus weitere Leistungen von der Versicherung. Das Kernproblem des Falles liegt in der Frage, ob der Kläger Anspruch auf die Differenz zwischen einem bereits ausgezahlten Vorschuss und der Entschädigung zum behaupteten Neuwert hat. Das Landgericht Potsdam hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, und das OLG Brandenburg bestätigte diese Entscheidung.
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Die Rolle der Versicherungsbedingungen
Komplexer Versicherungsstreit nach Brandfall: OLG Brandenburg bestätigt Ablehnung von Neuwertentschädigung ohne schlüssigen Wiederaufbauplan (Symbolfoto: Kunakorn Rassadornyindee /Shutterstock.com)
Die Versicherung hatte bereits einen Vorschuss von € 25.000 gezahlt, aber in ihrer Abrechnung argumentiert, dass die Leistung wegen Unterversicherung, Obliegenheitsverletzung und grober Fahrlässigkeit gekürzt werden müsse. Der Kläger bestritt dies und argumentierte, dass die Versicherung sich an ihren eigenen Angaben zur Höhe des Schadens festhalten lassen müsse. Er führte auch an, dass die Versicherung im Rahmen der Schadensregulierung auf die Sicherstellung des Wiederaufbaus verzichten könne.
Neuwertentschädigung und Wiederaufbau
Das Gericht stellte fest, dass der Kläger nicht ausreichend nachgewiesen hatte, dass er tatsächlich vorhatte, das Gebäude wieder aufzubauen. Zwar hatte der Kläger argumentiert, dass er aus finanziellen Gründen derzeit nicht in der Lage sei, weitere Arbeiten durchzuführen, aber das Gericht sah dies als unzureichend an. Es wurde auch festgestellt, dass der Kläger rund 40% des bereits erhaltenen Vorschusses nicht in die Rekonstruktion investiert hatte.
Beweislast und rechtliches Gehör
Der Kläger b[…]