Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Gebäudeversicherung – keine Erstattung des Neuwertschadens ohne Wiederaufbau

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Versicherungsstreitigkeiten und Brandfall: OLG Brandenburg entscheidet über Gebäudeversicherung und Neuwertentschädigung
Der Fall, der vor dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg verhandelt wurde, dreht sich um einen komplexen Versicherungsstreit zwischen einem Eigentümer eines Anwesens und seinem Gebäudeversicherer. Der Kläger, der auch einen Holzhandel betreibt, forderte nach einem Brand in seinem Haus weitere Leistungen von der Versicherung. Das Kernproblem des Falles liegt in der Frage, ob der Kläger Anspruch auf die Differenz zwischen einem bereits ausgezahlten Vorschuss und der Entschädigung zum behaupteten Neuwert hat. Das Landgericht Potsdam hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, und das OLG Brandenburg bestätigte diese Entscheidung.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 244/20  >>>

[toc]
Die Rolle der Versicherungsbedingungen
Komplexer Versicherungsstreit nach Brandfall: OLG Brandenburg bestätigt Ablehnung von Neuwertentschädigung ohne schlüssigen Wiederaufbauplan (Symbolfoto: Kunakorn Rassadornyindee /Shutterstock.com)

Die Versicherung hatte bereits einen Vorschuss von € 25.000 gezahlt, aber in ihrer Abrechnung argumentiert, dass die Leistung wegen Unterversicherung, Obliegenheitsverletzung und grober Fahrlässigkeit gekürzt werden müsse. Der Kläger bestritt dies und argumentierte, dass die Versicherung sich an ihren eigenen Angaben zur Höhe des Schadens festhalten lassen müsse. Er führte auch an, dass die Versicherung im Rahmen der Schadensregulierung auf die Sicherstellung des Wiederaufbaus verzichten könne.
Neuwertentschädigung und Wiederaufbau
Das Gericht stellte fest, dass der Kläger nicht ausreichend nachgewiesen hatte, dass er tatsächlich vorhatte, das Gebäude wieder aufzubauen. Zwar hatte der Kläger argumentiert, dass er aus finanziellen Gründen derzeit nicht in der Lage sei, weitere Arbeiten durchzuführen, aber das Gericht sah dies als unzureichend an. Es wurde auch festgestellt, dass der Kläger rund 40% des bereits erhaltenen Vorschusses nicht in die Rekonstruktion investiert hatte.
Beweislast und rechtliches Gehör
Der Kläger b[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv