Kollision mit Einsatzwagen: Missverständnis oder Missachtung der Verkehrsregeln?
Ein faszinierender Rechtsstreit beschäftigte das Landgericht Marburg, bei dem sich die Frage stellte, wer im Falle eines Unfalls zwischen einem Privatwagen und einem Einsatzfahrzeug die Verantwortung trägt. In diesem besonderen Fall ging es um eine Kollision zwischen einem Streifenwagen, der sich auf Einsatzfahrt befand, und einem privaten Opel Astra. Das Hauptproblem lag darin, dass der Streifenwagen trotz seiner Einsatzfahrt nicht das übliche akustische Signal (Sirene) benutzte, was zur Verwirrung auf Seiten der Klägerin führte. Im Kern ging es in diesem Rechtsstreit um die Frage der Haftung und Verantwortung bei einem Verkehrsunfall unter diesen besonderen Umständen.
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Die Ereignisse am Unfallort
An einem Abend im Mai 2015 befand sich die Klägerin an einer Kreuzung und beabsichtigte, auf die Vorfahrtsstraße einzubiegen. Während sie diesen Abbiegevorgang durchführte, kollidierte sie mit einem von links kommenden Streifenwagen, der sich auf einer Einsatzfahrt befand. Der Streifenwagen war aufgrund eines gemeldeten Fahrraddiebstahls im Einsatz und fuhr mit aktiviertem optischen Warnsignal (Blaulicht), jedoch ohne Sirene.
Ein Streit um Sichtbarkeit und Verantwortung
Die Klägerin behauptete, sie habe sich vor dem Einbiegen vergewissert, dass kein Fahrzeug die Hauptstraße befahren würde. Sie argumentierte, dass der Streifenwagen aufgrund seiner hohen Geschwindigkeit, die weit über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h lag, und wegen des Kurvenbereichs nicht sichtbar war. Erst als sie bereits im Kreuzungsbereich war, bemerkte sie den von links kommenden Streifenwagen ohne akustische Warnsignale.
Die Entscheidung des Gerichts und ihre Folgen
Das Urteil des Landgerichts Marburg fiel zugunsten der Beklagten aus, wobei die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits tragen musste. Dieses Urteil zeigt auf, wie komplex die Frage der Haftung und Verantwortung im Straßenverkehr sein kann, insbesondere wenn Einsatzfahrzeuge beteiligt sind. Es unterstreicht die Wichtigkeit von klaren und eindeutigen Regeln im Straßenverkehr, aber auch die Notwendigkeit für jeden Verkehrsteilnehmer, sich stets der umgebenden Situation bewusst zu sein.
Das vorliegende Urteil
LG Marburg – Az.: 7 O 278/18 – Urteil vom 14.05.2021
Die Klage wird abgewies[…]