Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Mitverschulden des Geschädigten bei einem Sturz

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Sturzrisiko und Sorgfaltspflicht: Kein Schmerzensgeld bei bewusstem Eingehen eines Risikos
In einem bemerkenswerten Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschieden, dass ein Kläger, der sehenden Auges ein offensichtliches Risiko eingeht, keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat, wenn die Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Verkehrssicherungspflichtigen als gering einzustufen ist. Der Fall dreht sich um einen Sturz in einem Gebäude, in dem Bauarbeiten stattfanden. Der Kläger stürzte auf einer Treppe, die mit einem löchrigen Malervlies bedeckt war. Das Gericht musste die Frage klären, inwieweit der Kläger selbst für den Unfall verantwortlich ist und ob die Verkehrssicherungspflicht der Beklagten verletzt wurde.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 3080/22 >>>

[toc]
Abwägung der Verursachungsanteile
Bewusstes Risiko ohne Schmerzensgeld: Das OLG Nürnberg urteilt, dass die Eigenverantwortung des Klägers dessen Ansprüche auf Schmerzensgeld untergräbt, trotz geringfügiger Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Verkehrssicherungspflichtigen. (Symbolfoto: Viacheslav Nikolaenko  /Shutterstock.com)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die Klage des Geschädigten auf Schmerzensgeld bereits abgewiesen. Der Kläger legte Berufung ein, doch das OLG Nürnberg beabsichtigt, diese zurückzuweisen. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger das Risiko bewusst eingegangen war, da er das löchrige Malervlies auf der Treppe kannte und trotzdem den Weg wählte. Die Abwägung der jeweiligen Verursachungsanteile führte dazu, dass der Kläger weit überwiegend selbst für den Unfall verantwortlich war.
Rolle der Verkehrssicherungspflicht
Die Beklagten, darunter die Vermieterin des Gebäudes und die Architektin, die mit der Bauleitung beauftragt war, verteidigten das erstinstanzliche Urteil. Sie argumentierten, dass ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Verletzung der Sorgfaltspflicht durch die Beklagten als gering einzustufen ist, insbesondere im Vergleich zum bewussten Eingehen des Risikos durch den Kläger.
Tatsachenfeststellungen und Berufungsverfahren
Das OLG Nürnberg betonte, dass die Tatsac[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv