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Vollkaskoentschädigung bei Diebstahl eines Fahrzeugs

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Kaskoentschädigung Verweigert: OLG Saarbrücken Entscheidet in Komplexem Fall von Fahrzeugdiebstahl und Versicherungsansprüchen
Der Fall, der vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken verhandelt wurde, dreht sich um eine Klägerin, die eine Kaskoentschädigung in Höhe von 19.990 € für den behaupteten Diebstahl ihres Mercedes 360 SL fordert. Der Wagen war bei der Beklagten, einer Versicherungsgesellschaft, versichert. Das Kernproblem des Falles liegt in der Frage, ob die Klägerin die Voraussetzungen für einen versicherten Fahrzeugdiebstahl nachweisen kann. Die Versicherung lehnte die Auszahlung ab, da sie die Angaben der Klägerin und des Zeugen, der das Auto zum Zeitpunkt des Diebstahls nutzte, als widersprüchlich und unglaubwürdig einstufte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 U 102/18 >>>

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Beweisführung und Glaubwürdigkeit
OLG Saarbrücken entscheidet: Ohne glaubwürdige Beweise keine Kaskoentschädigung. Glaubwürdigkeit und Beweislast sind entscheidend in Versicherungsfällen. (Symbolfoto: Daniel Tadevosyan /Shutterstock.com)

Die Klägerin behauptete, das Fahrzeug für 9.500 €von einem Zeugen namens St. erworben zu haben, der das Auto am Tag des Diebstahls fuhr. Der Zeuge St. gab an, das Auto auf einem Parkplatz abgestellt und später als gestohlen gemeldet zu haben. Die Versicherung hinterfragte jedoch die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Eigentumsverhältnisse des Fahrzeugs. Sie wies auf eine Reihe von Widersprüchen und Unstimmigkeiten in den Aussagen hin.
Versicherungsbedingungen und Beweislast
Laut den Allgemeinen Bedingungen der Beklagten für die Kraftfahrtversicherung (AKB) ist ein Diebstahl des Fahrzeugs versichert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Landgericht Saarbrücken, dessen Urteil in der Berufung bestätigt wurde, entschied, dass die Klägerin die Voraussetzungen für eine bedingungsgemäße Entwendung nicht nachweisen konnte. Insbesondere konnte sie nicht das äußere Bild eines Fahrzeugdiebstahls glaubhaft darstellen.
Wert des Fahrzeugs und Versicherungsleistungen
Die Klägerin behauptete, der Wert des Fahrzeugs betrage 19.990 € und verwies auf verschiedene Gebrauchtwagenangeb[…]


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