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Rückabwicklung Motorradkaufvertrag wegen SIS-Meldung

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Rückabwicklung eines Motorradkaufs: SIS-Meldung und Wertersatz im Fokus
Der Fall dreht sich um die Rückabwicklung eines Motorradkaufvertrags, bei dem das erworbene Motorrad in der Schengener Informationssystem (SIS) Eintragung aufgeführt war. Der Kläger forderte die Rückzahlung des Kaufpreises und zusätzlich Ersatz für Fahrtkosten und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten. Das Kernproblem des Falles liegt in der Frage, ob der Kläger Wertersatz leisten muss, da das Motorrad nach dem Kauf durch Strafverfolgungsbehörden veräußert wurde.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 U 120/22 >>>

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Wertersatz und Strafverfolgungsbehörden
Rückabwicklung eines Motorradkaufs: Komplexität von SIS-Eintragungen und Wertersatz – Prüfung der Rechte und Pflichten ist entscheidend. (Symbolfoto: mashurov /Shutterstock.com)

Der Kläger argumentierte, dass er keinen Wertersatz leisten müsse, da keine Bereicherung bei ihm verblieben sei. Das Landgericht Potsdam hatte in erster Instanz dem Kläger im Wesentlichen Recht gegeben, aber die Tenorierung der Entscheidung unvollständig gelassen. Die Berufung des Beklagten war weitgehend erfolglos, während die Anschlussberufung des Klägers teilweise Erfolg hatte. Insbesondere wurde diskutiert, ob der Kläger Wertersatz leisten muss, wenn das Motorrad durch die Strafverfolgungsbehörden verkauft wurde.
SIS-Eintragung als Rechtsmangel
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Falles war die SIS-Eintragung des Motorrads. Das Gericht ließ offen, ob ein Rechtsmangel nur dann vorliegt, wenn die Beseitigung der SIS-Eintragung für den Käufer mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre. In diesem Fall wäre die Beseitigung der SIS-Eintragung nur mit großem Aufwand und nach langer Zeit möglich gewesen.
Wertersatz und Sphäre des Rückgewährgläubigers
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Pflicht zum Wertersatz ausgeschlossen ist, wenn die Ursache für die Verschlechterung oder den Untergang des Motorrads aus der Sphäre des Rückgewährgläubigers stammt. In diesem Fall beruhte der Verkauf des Motorrads durch die Strafverfolgungsbehörden auf dessen SIS-Eintragung und damit dem Mangel des Motorrads.
Keine Aussetzung de[…]


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