Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrtenbuchauflage bei Verstößen mit Dienstwagen

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Fahrtenbuchpflicht für Firmenfahrzeuge: Verantwortung der Geschäftsleitung bei Verkehrsverstößen
In einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen (Az.: 6 B 297/19) vom 10. Januar 2020 wurde die Beschwerde einer Antragstellerin gegen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz abgewiesen. Der Fall dreht sich um die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für ein Firmenfahrzeug, nachdem dieses bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft erwischt wurde. Das Hauptproblem in diesem Fall liegt in der Frage, inwieweit die Geschäftsleitung eines Unternehmens bei Verkehrsverstößen mit Firmenfahrzeugen zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Täters verpflichtet ist.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 B 297/19 >>>

[toc]
Mitwirkungspflicht der Geschäftsleitung
Das Verwaltungsgericht hatte bereits festgestellt, dass die Antragstellerin nicht ausreichend bei der Identifikation des Fahrzeugführers mitgewirkt hatte. Die Geschäftsleitung eines Unternehmens hat bei Verkehrsverstößen mit Firmenfahrzeugen eine besondere Mitwirkungspflicht. Diese Pflicht umfasst nicht nur die Weiterleitung von Ermittlungsbögen an die Mitarbeiter, sondern auch die aktive Unterstützung der Behörden bei der Identifikation des Täters.
Allgemein anerkannte Maßstäbe
Die vom Verwaltungsgericht angewandten Maßstäbe sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt. Es ist nicht Aufgabe der ermittelnden Behörde, innerbetriebliche Vorgänge zu klären. Vielmehr obliegt es der Geschäftsleitung, entweder organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um den Fahrzeugführer identifizieren zu können, oder zumindest der Behörde entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen.
Qualität des Beweisfotos
Die Antragstellerin argumentierte, dass die Identifikation des Fahrers aufgrund der schlechten Qualität des Beweisfotos nicht möglich gewesen sei. Das Gericht ließ diese Frage offen, da die Antragstellerin ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen war. Sie verfügte über keine Einsatzpläne oder andere betriebliche Dokumente, die eine Identifikation des Fahrers ermöglichen würden.
Kosten und Streitwert
Die Antragstellerin muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Der Streitwert wurde für beide Rechtszüge auf 1.000,00 € festgesetzt. Die Streitwertfestsetzung basiert auf den Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Dieser Beschluss […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv