Fahrerlaubnis und Cannabiskonsum: OVG Nordrhein-Westfalen entscheidet über Ersatzführerschein
In einem jüngsten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: 16 B 210/19) vom 18.02.2020 wurde die Frage behandelt, unter welchen Umständen einem Bürger nach Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Cannabiskonsum ein Ersatzführerschein ausgestellt werden kann.
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Hintergrund des Falles
Der Antragsteller hatte gegen einen Bescheid der Antragsgegnerin vom 15. Oktober 2018 geklagt, in dem ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte in einem früheren Beschluss die Klage abgewiesen. Der Antragsteller legte daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.
Bewertung der Erfolgsaussichten
Das Gericht stellte fest, dass bei der Entscheidung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs die Erfolgsaussichten des Hauptrechtsbehelfs von großer Bedeutung sind. Wenn die Klage offensichtlich erfolglos wäre, würde der Antrag abgelehnt, es sei denn, es besteht ein besonderes öffentliches Vollzugsinteresse.
Urteile des Bundesverwaltungsgerichts als Maßstab
Das Gericht berücksichtigte in seiner Entscheidung mehrere Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 2019. Diese Urteile betonten, dass vor einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums bestimmte Aufklärungsmaßnahmen erforderlich sind. Insbesondere muss geprüft werden, ob der Betroffene in der Lage ist, zwischen Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen.
Cannabiskonsum und Fahreignung
Das Gericht stellte fest, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung rechtswidrig war. Es wurde betont, dass nach einem erstmaligen Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Trennungsgebot eine Prognose erforderlich ist. Diese Prognose muss darauf basieren, ob der Betroffene auch in Zukunft nicht zwischen Cannabiskonsum und Fahren trennen kann.
Schlussbetrachtung und Streitwert
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Klage des Antragstellers hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis sehr wahrscheinlich Erfolg haben wird. Daher wurde die Antragsgegnerin angewiesen, dem Antragsteller entweder den Führerschein zurückzugeben oder ihm einen Ersatzführerschein auszuhändigen. Der Streitwert wurde für beide Rechtszüge auf jeweils 5.000 Euro […]