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Verhalten nach Auffahrunfall: Schuld, Strafe, Versicherung

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Tagtäglich kommt es auf Deutschlands Straßen zu Vorfällen, bei denen zwei Fahrzeuge miteinander kollidieren. Der Verkehrsunfall ist dabei nicht zwingend auf bestimmte Bereiche fokussiert, er kann somit sowohl in der Innenstadt als auch auf den Landstraßen sowie Autobahnen vorkommen. Obgleich die genauen Rahmenumstände eines Autounfalls variieren können, so ist statistisch betrachtet der sogenannte Auffahrunfall der häufigste Fall. Bei einem Auffahrunfall fährt ein Fahrzeug auf das vor ihm stehende oder fahrende Fahrzeug auf. Hierfür kann es verschiedene Ursachen wie beispielsweise die Unachtsamkeit oder auch Fehleinschätzung der Situation geben, allerdings ist die richtige Verhaltensweise nach dem Unfall sowie auch das Wissen um die Schuldfrage unerlässlich für die Vermeidung von weiteren Schäden respektive die korrekte Schadensabwicklung.

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Sofortmaßnahmen: Wie man sich bei einem Auffahrunfall verhält
Verhalten nach Auffahrunfall: Wichtige Informationen über Schuld, Strafe und Versicherung (Symbolfoto: Southworks/Shutterstock.com)

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, so lautet die erste Maßnahme stets „Ruhe bewahren“. Nur dann, wenn der Mensch einen kühlen Kopf bewahrt und nicht in Panik verfällt, können die richtigen Sofortmaßnahmen eingeleitet werden. Wichtig ist, dass unmittelbar nach dem Verlassen des Fahrzeugs die optisch auffällige Warnweste angezogen und nach der unfallbeteiligten Person in dem anderen Fahrzeug geschaut wird. Benötigt diese dringende medizinische Hilfe, so müssen erste Hilfemaßnahmen direkt erfolgen. Zudem ist es auch wichtig, dass die Unfallstelle mithilfe des Warndreiecks abgesichert und die Polizei respektive die Rettungskräfte verständigt werden.
Diskussion über Schuld: Wer hat Schuld nach einem Auffahrunfall?
Dem reinen Grundsatz nach gilt bei einem Auffahrunfall das rechtliche Prinzip des sogenannten Anscheinsbeweises. Von diesem Prinzip leitet sich letztlich auch die im Volksmund sehr weitverbreitete Meinung ab, dass die auffahrende Person auch automatisch die Schuld an dem Auffahrunfall trägt. Dies ist jedoch so in dieser Form nicht gänzlich korrekt, da auch der Autofahrer, auf dessen Auto aufgefahren wurde, unter Umständen die Schuld an dem Auffahrunfall tragen kann.

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