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Wirksamkeit Versetzung – Ausübungskontrolle

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Versetzung im Arbeitsrecht: Ein Blick auf die Ausübungskontrolle
In einem kürzlich ergangenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 7 Sa 22/19) wurde die Frage der Wirksamkeit einer Versetzung eines Angestellten und die damit verbundene Ausübungskontrolle durch den Arbeitgeber thematisiert.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Sa 22/19 >>>

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Hintergrund des Falls
Versetzung im Arbeitsrecht: Ein kritischer Überblick über Ausübungskontrolle und die Rolle von Tarifverträgen. (Symbolfoto: GaudiLab /Shutterstock.com)

Ein Angestellter sollte an eine andere Dienststelle versetzt werden. Laut Tarifvertrag muss der Angestellte vor einer solchen Versetzung angehört werden. Im vorliegenden Fall wurde die Versetzung in zeitlichem Zusammenhang mit einem erfolgreichen Kündigungsschutzverfahren der Klägerin ausgesprochen. Dies führte zu der Annahme, dass die Versetzung als Reaktion auf die Klageerhebung erfolgte und somit gegen das Maßregelungsverbot nach § 612a BGB verstoßen könnte.
Die Argumentation der Klägerin
Die Klägerin argumentierte, dass sie trotz der Digitalisierung und der Möglichkeit eines papierlosen Büros und elektronischer Aktenverwaltung weiterhin an ihrem bisherigen Arbeitsplatz beschäftigt werden könnte. Sie sah die Versetzung als Reaktion auf ihr erfolgreiches Kündigungsschutzverfahren und somit als unzulässige Maßregelung. Zudem betonte sie, dass sie bei korrekter Einarbeitung eigenständig und eigenverantwortlich arbeiten könne und ihr Arbeitsplatz ohne sachlichen Grund entzogen wurde.
Die rechtliche Bewertung
Das Gericht stützte sich auf § 106 GewO, welcher besagt, dass der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen kann, solange diese nicht durch andere Regelungen festgelegt sind. Es wurde betont, dass die Nichtausübung des Direktionsrechts über einen längeren Zeitraum nicht bedeutet, dass der Arbeitgeber in Zukunft von diesem Recht keinen Gebrauch mehr machen will. Nur unter besonderen Umständen kann es zu einer vertraglichen Beschränkung kommen.
Die Rolle des Tarifvertrags
Die Auslegung des Tarifvertrags spielt eine entscheidende Rolle[…]


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