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Rechtsanwälte Kotz GbR

Krankentagegeldversicherung – Beendigung Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Versicherungsfalls

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Berufungsablehnung im Streit um Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung nach Arbeitslosigkeit
In einem Streitfall um Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung und ihrer Fortführung trotz eingetretener Arbeitslosigkeit, wies das OLG Hamm die Berufung des Klägers gegen das zuvor am 31.01.2020 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen ab. Der Kläger hatte nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses vor dem Eintritt des Versicherungsfalls Arbeitslosigkeit Leistungen von der Beklagten gefordert.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-20 U 46/20 >>>

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Berufung ohne Aussicht auf Erfolg
Das Landgericht Essen hatte die Klage zuvor abgewiesen. Daraufhin zog der Kläger vor das Oberlandesgericht Hamm. Dieses urteilte einstimmig, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung besitze und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung erfordere.
Notwendigkeit substantiierter Darlegung
Das Gericht stellte fest, dass der Kläger hätte substantiiert darlegen müssen, ob und wie er sich nach Ausspruch der Kündigung um eine andere Arbeitsstelle bemüht hatte und dass für seine Arbeitssuche Aussicht auf Erfolg bestand. Trotz entsprechender Hinweise des Landgerichts konnte der Kläger keinen Nachweis erbringen, dass er die Voraussetzungen der Tarifbedingungen erfüllt hätte.
Mangelhafte Berufungsbegründung und fehlende Erfolgsaussichten
Zusätzlich zur fehlenden substantiierten Darlegung seitens des Klägers wurde bemängelt, dass dieser mit der Berufungsbegründung nichts zu seiner Situation vorgetragen hat. Der Kläger konnte auch auf Nachfrage des Senats nicht darlegen, ob und inwiefern er sich um eine andere Arbeitsstelle bemüht hatte. Selbst unter Anwendung des vom Kläger beschriebenen sozialrechtlichen Maßstabs wurden die damit verbundenen rudimentären Bemühungen als nicht hinreichend für eine Erfolgsaussicht im Sinne der ergänzenden Vertragsauslegung angesehen.
Entscheidung gegen den Kläger
In Anbetracht der genannten Faktoren wurde die Berufung des Klägers abgelehnt. Die Entscheidung stützte sich auf die mangelnde Begründung des Klägers und das Fehlen von Hinweisen auf Bemühungen, eine neue Arbeitsstelle zu finden, die eine Fortführung der Krankentagegeldversicherung gerechtfertigt hätten. Damit bestätigte das OLG Hamm das Ur[…]


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