Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensersatz für gefällten Baum

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ersatzforderung für Abgeholzten Baum: Ein Fall von Nachbarschaftsrecht und Selbsthilfe
Die vorliegende Gerichtsentscheidung dreht sich um einen komplexen Fall des Nachbarschaftsrechts, insbesondere um den Konflikt zwischen Baumschutz und den Rechten von Straßenanliegern. Im Kern des Streits steht die Forderung eines Schadensersatzes in Höhe von 8.200 EUR für einen gefällten Baum, dessen Wurzeln eine nahe Zisterne beeinträchtigten. Die Klägerin argumentierte, dass der Beklagte gemäß § 32 Abs. 2 StrWG NRW und im Rahmen der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme zur Anwendung milderer Maßnahmen verpflichtet gewesen wäre, anstatt den Baum vollständig zu fällen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 18 O 33/20 >>>

[toc]
Zwang zur Selbsthilfe und rechtliche Vorgaben
Im Verlauf des Verfahrens wurde festgestellt, dass das im § 1004 Abs. 1 BGB normierte Selbsthilferecht auch für Straßenanlieger uneingeschränkt gilt. Dieses Recht ermöglicht es Eigentümern, sich gegen Beeinträchtigungen ihrer Sachen zur Wehr zu setzen, selbst wenn dafür das Eigentum Dritter in Anspruch genommen werden muss. Dieser Aspekt wurde durch das OVG NRW in einem Urteil vom 21.09.1999 bekräftigt. Der Beklagte hatte daher das Recht, die Wurzeln des Baumes zu kappen, wobei er der Klägerin diese Maßnahme mit ausreichender Frist ankündigte.
Relevanz des Verkehrsschutzes und mögliche Alternativen
Die Klägerin behauptete jedoch, der Beklagte hätte andere Maßnahmen ergreifen können, um den Baum zu schützen und gleichzeitig die Zisterne vor Schäden zu bewahren. So hätte der Beklagte lediglich die zwei Wurzelstränge, die die Zisterne beeinträchtigten, kappen und eine Wurzelsperre einsetzen können. Bezüglich des Betonfundaments hätte er eine Wurzelbrücke verwenden können. Infolge der radikalen Kappung musste der Baum allerdings aus Gründen des Verkehrsschutzes gefällt werden.
Kein Erfolg für die Klage
Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass der Beklagte seine Pflichten im Rahmen des Selbsthilferechts ordnungsgemäß erfüllt hatte. Er hatte der Klägerin mehrfach und mit ausreichender Frist die geplante Kappung der Wurzeln angekündigt. Daher wurde die Klage auf Schadensersatz abgewiesen. Entsprechend hatte auch die Forderung nach Zinsen und vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten keinen Erfolg, da die Klägerin nicht darlegen konnte, welche konkreten vorgerichtlichen Maßnahmen sie ergriffen hatte.
Zusammenwirken von Nachbarschaftsrecht und […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv