Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Glühbirnenverbot – schrittweises Verbot von Glühbirnen ab dem 01.09.2009

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Am 27.01.1880 wurde Herrn Thomas Alva Edison das Patent der „Electric Lamp“ mit der Nr. 223.898 in den USA ausgestellt. Nunmehr soll diese „Electric Lamp“ = Glühbirne „aussterben“. Nach dem Willen der EU und ihres Umweltschutzprogrammes sollen ab dem 01.09.2009 Glühbirnen mit mehr als 100 Watt Leistung nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Restbestände sollen aber noch verkauft werden dürfen. Ab dem 01.09.2010 soll das Verbot auf Glühbirnen ab 75 Watt ausgeweitet werden, ab dem 01.09.2011 soll das Verbot sodann für Glühbirnen ab 60 Watt gelten und ab dem 01.09.2012 schließlich für Glühbirnen über 25 Watt. Ab dem 01.09.2016 sollen zudem keine Halogenlampen mehr verkauft werden dürfen.[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv