Rückforderung von Krankentagegeld bei Berufsunfähigkeitsrente: Das Urteil des Landgerichts Offenburg
In einem jüngst gefällten Urteil durch das Landgericht Offenburg (Az.: 2 O 4/20) wurde deutlich, wie komplexe Versicherungsverhältnisse bei Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherungen rechtlich zu behandeln sind. Der Fall drehte sich um die Frage, ob Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung zurückzuzahlen sind, wenn die versicherte Person eine private Berufsunfähigkeitsrente in Anspruch nimmt.
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Der zugrunde liegende Versicherungsfall
Konkret ging es um eine Klägerin, eine Versicherungsgesellschaft, und einen beklagten Versicherungsnehmer, die seit 2010 über einen privaten Krankentagegeldversicherungsvertrag miteinander verbunden waren. Der beklagte Versicherungsnehmer stellte nach Erhalt eines Schreibens seiner Versicherung einen Antrag auf Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem anderen Versicherer.
Die Streitfrage
Dies führte zur Streitfrage, ob der Versicherungsnehmer zur Rückzahlung der von seiner Krankentagegeldversicherung erhaltenen Leistungen verpflichtet ist, da die Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend bewilligt wurde. Der Beklagte stand auf dem Standpunkt, dass in seiner Person keine Voraussetzungen für eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorgelegen hätten. Er warf der Klägerin und der anderen Versicherung vor, ihn durch kollusives Zusammenwirken zur Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente verleitet zu haben.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Gericht stellte in seinem Urteil klar, dass das Rückzahlungsverlangen der Klägerin nicht treuwidrig war, trotz des lesenswerten Hinweises, dass eine konzerninterne Absprache zwischen den beiden Versicherern zum Zweck einer Ersparnis nahe liegt. Es wurde ausdrücklich betont, dass das Anschreiben der Klägerin an den beklagten Versicherungsnehmer lediglich eine Information über den nahtlosen Übergang von der Krankentagegeld- in die Berufsunfähigkeitsversicherung im Falle eingetretener Berufsunfähigkeit darstellte.
Die Schlussfolgerung
Im Resultat wurde der Beklagte dazu verurteilt, die Summe von 23.092,76 € nebst Zinsen sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.242,84 € nebst Zinsen an die Klägerin zu zahlen. Das Urteil verdeutlicht die Komplexität und die juristischen Herausforderungen, die sich aus der Parallelität von Krankentagege[…]