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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietminderung bei Flächenabweichung und Wasserschaden

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Kenntnis des Vermieters von Mängeln
AG Hamburg – Az.: 25a C 155/18 – Urteil vom 23.12.2019

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu deren gesamten Hand € 1.317,41 nebst Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag i.H.v. € 675,46 ab 26.05.2018 sowie auf einen Betrag i.H.v. € 641,95 ab 05.10.2018 zu zahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. € 147,56 nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11.06.2018 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Widerklage wird abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 20 % und der Beklagte zu 80 %.

6. Das Urteil vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Vollstreckung des Beklagten können die Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.
Beschluss
Der Streitwert wird auf € 20.215,93 (€ 5.292,28 + € 14.923,65) festgesetzt.
Tatbestand
Die Kläger verlangen vom Beklagten Ausgleich von Mietrückständen, der Beklagte nimmt die Kläger widerklagend auf Rückzahlung zu viel entrichteter Miete in Anspruch.

Die Parteien waren bis einschließlich Dezember 2018 miteinander verbunden durch einen im Jahr 2003 geschlossenen Mietvertrag (Anlage K5) über Erdgeschoss- und Souterrainräume auf dem Grundstück … in … Hamburg. Dem Vertragsschluss vorangegangen war ein Inserat im Hamburger Abendblatt unter der Rubrik „Gewerbeimmobilien“, wo die Mieträume als „4-Zi-Altbau-Whg. (Laden/Büro + Wohnen) (…), 70m2 + Sout. 38m2“ angeboten worden waren. Der Mietvertrag wurde ausweislich der Vertragsurkunde als „Mietvertrag für Kontore, gewerbliche Räume und Grundstücke“ bezeichnet. Zum Erdgeschoss sollten vier Räume, zwei WC, zwei Flure und ein anteiliger Garten gehören, zum Souterrain zwei Nebenräume inklusive Flur und Bad. Die Nutzfläche sollte ca. 70,30 qm betragen, die Gesamtfläche 109 qm.

Tatsächlich weisen Grundrisse des Mietobjekts (Anlage B8) eine Gesamtfläche von 97,9 qm (= 62,56 qm Erdgeschoss und 35,34qm Souterrain) sowie eine Gartenfläche von 44 qm aus. Zum Erdgeschoss gehört allerdings noch eine zur Rückseite der Immobilie ausgerichtete und mit einem Geländer versehene Plattform mit den Maßen 1m x 2m,[…]


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