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Notarbeauftragung mit Inventarerrichtung durch Nachlassgericht – Beschwerde

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Notarbeauftragung und Beschwerde: Ein Blick in den Fall OLG Stuttgart
In einem komplexen und aufschlussreichen Fall des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az.: 8 W 238/20), trat ein Notar in die Arena des rechtlichen Auseinandersetzungen. Es ging um die Rolle und Pflichten eines Notars in Bezug auf die Aufnahme von Nachlassverzeichnissen. Das Gericht musste entscheiden, ob ein Notar das Recht hat, eine Beauftragung durch das Nachlassgericht abzulehnen.

Direkt zum Urteil Az.: 8 W 238/20 springen.

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Die Ausgangslage: Notar lehnt Beauftragung ab
Zunächst wurde der Notar K. vom Nachlassgericht beauftragt, das Verzeichnis über den Nachlass der Erblasserin zu erstellen. In einer ungewöhnlichen Wendung bat der Notar darum, einen anderen Notar auszuwählen, da er bereits drei Nachlassverzeichnisse in Bearbeitung hatte.
Gibt es ein Recht auf „Nicht-Beauftragung“?
Im Kern der Auseinandersetzung stand die Frage, ob ein Notar das Recht hat, eine Beauftragung durch das Nachlassgericht abzulehnen. Nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) tritt ein beauftragter Notar an die Stelle des Nachlassgerichts, eine „Nicht-Beauftragung“ ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Allerdings könnte eine Ausnahme gemacht werden, wenn die Arbeitsbelastung des Notars dies rechtfertigt.
Die Beschwerde des Notars: eine Bewertung
Obwohl der Notar geltend machte, dass er bereits drei Nachlassverzeichnisse in Bearbeitung hatte und daher nicht in der Lage war, ein weiteres aufzunehmen, hielt das Gericht dies nicht für ausreichend, um die Entscheidung aufzuheben. Der Notar hätte, so das Gericht, weniger dringende Beurkundungsaufträge zurückstellen können.
Praxis des Nachlassgerichts: gerecht und nachvollziehbar
Dem Beschwerdeführer wurde entgegengehalten, dass die alphabetische Berücksichtigung bei der Beauftragung zu einer gerechten Verteilung führe und dass alle Notare in gleichem Maße mit der ungeliebten Aufgabe belastet würden. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Ermessensrichtlinie des Nachlassgerichts eine einfache Kontrolle ihrer Beachtung im Einzelfall ermöglicht.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart stellt einen wertvollen Einblick in die praktische Anwendung des Nachlassrechts dar. Es verdeutlicht die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Notaren und biete[…]


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