Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Berücksichtigung künftiger Bebauung bei Vorkaufsrechtsbestimmung am Erbbaurecht

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Spannung um künftige Bebauung und Vorkaufsrecht am Erbbaurecht
In einem komplexen Fall mit zahlreichen juristischen Facetten befasst sich das Oberlandesgericht München (OLG München) mit der Frage, inwieweit die mögliche zukünftige Bebauung eines Grundstücks bei der Festlegung des Vorkaufsrechts am Erbbaurecht Berücksichtigung finden kann. Im Kern dieser Auseinandersetzung steht eine Partei, die einen ambulanten Pflegedienst mit verschiedenen Einrichtungen betreibt und das Recht hat, im Rahmen ihres Geschäftszwecks Gebäude auf dem gesamten Grundstück zu errichten.

Direkt zum Urteil Az.: 34 Wx 447/20 springen.

[toc]
Ein Widerspruch in der gesetzlichen Regelung?
Der Disput entfachte sich hauptsächlich um die Entscheidung des Gerichts, den Wert der potentiellen Bebauung bei der Bestimmung des Vorkaufsrechts am Erbbaurecht zunächst nicht zu berücksichtigen, aber im Rahmen von § 51 Abs. 3 GNotKG doch miteinzubeziehen. Dies erscheint auf den ersten Blick widersprüchlich und wurde von der beteiligten Partei angefochten.
Der Zeitpunkt der Antragstellung als entscheidender Moment
In der Entscheidung des Gerichts findet sich der Hinweis, dass die Berechnung des Vorkaufsrechts im Wesentlichen auf dem Zeitpunkt der Antragstellung basiert. Dabei ist jedoch strittig, inwieweit zukünftige, wertrelevante Entwicklungen berücksichtigt werden können. Die beteiligte Partei argumentiert, dass der Wert eines noch zu errichtenden Gebäudes durchaus einfließen sollte.
Die Rolle des Erbbaurechts
In der juristischen Literatur wird überwiegend die Ansicht vertreten, dass die mögliche zukünftige Bebauung bei der Berechnung des Vorkaufsrechts am Erbbaurecht berücksichtigt werden sollte. Die beteiligte Partei argumentiert, dass die Vorkaufsrechtsbestimmung in jedem Fall das Erbbaurecht in seinem zukünftigen Bestand betrifft, da sich die Regelungen zum Erbbaurecht auch auf die Errichtung des Gebäudes beziehen, das einen wesentlichen Bestandteil des Erbbaurechts darstellt.
Zusammenwirken von Vorschriften
Die Debatte wirft Fragen über das Zusammenspiel verschiedener gesetzlicher Bestimmungen auf. Hierbei geht es insbesondere um die


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv