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Betriebskostenabrechnung – Belegeinsicht am Ort des Mietobjekts

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Mietrecht und Betriebskostenabrechnung: Ein Fall der Beweislast
Ein in Wuppertal verhandelter Fall beleuchtet die Komplexität des Mietrechts und die Beweislast im Zusammenhang mit der Betriebskostenabrechnung. Im Kern geht es um die Frage, wer die Kosten für die Sperrmüllentsorgung tragen muss und welche Beweispflichten hier gelten. Die Auseinandersetzung, die in den Gerichtssaal geführt wurde, betrifft eine Mieterin und ihre Vermieterin, die sich um die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit einer Betriebskostenabrechnung streiten. Der Knackpunkt des Streits: Eine Posten für Sperrmüllentsorgung, dessen Berechtigung von der Mieterin angezweifelt wird.

Direkt zum Urteil Az.: 97 C 154/20 springen.

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Wer trägt die Beweislast?
Im Fokus des Rechtsstreits steht der Posten Sperrmüll in der Betriebskostenabrechnung. Die Vermieterin konnte nicht ausreichend darlegen und beweisen, dass die Kosten für die Sperrmüllentsorgung tatsächlich auf Gemeinschaftsflächen entstanden sind. In der deutschen Rechtsprechung liegt die Beweislast hierbei bei der Vermieterin.
Warum die Kosten nicht auf die Mieterin umgelegt werden konnten
Die Mieterin weist darauf hin, dass jeder Mieter des Hauses über einen eigenen, abschließbaren Keller verfügt und mögliche Verschmutzungen nachverfolgbar seien. Die Vermieterin konnte dieser Aussage nichts Substanzielles entgegenbringen und berief sich lediglich auf die bereits vorgelegten Rechnungen. Diese waren jedoch für sich genommen nicht geeignet, den Nachweis zu führen, dass die entrümpelten Flächen ausschließlich Gemeinschaftsflächen waren.
Die Rolle des Mietvertrages und der Betriebskostenabrechnung
Im vorliegenden Fall hatte die Vermieterin zunächst keinen Anspruch auf Zahlung des in der Betriebskostenabrechnung geltend gemachten Betrages auf der Basis des zwischen den Parteien bestehenden Mietvertrages und des § 556 BGB. Dieser regelt die Umlage von Betriebskosten in Deutschland.
Urteil: Klage abgewiesen
Aufgrund der fehlenden Beweislage hat das Amtsgericht Wuppertal entschieden, die Klage abzuweisen. Die Vermieterin muss die Kosten des Rechtsstreits tragen und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beweislast im Mietrecht kann oftmals zu Unklarheiten und Rechtsstreitigkeiten führen. Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig eine genaue Dokumentation und Nachweisführung seitens der Vermieter sind, um möglichen Missverständnisse[…]


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