VG Stuttgart – Az.: 5 K 5323/21 – Urteil vom 10.11.2022
Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger den beantragten Jagdschein zu erteilen. Der Bescheid vom 15.12.2020 (AZ: …) und der Widerspruchsbescheid vom 04.10.2021 (AZ: …) werden aufgehoben, soweit sie dem entgegenstehen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.
Zusammenfassung
(Symbolfoto: Zhanna Kavaliova/Shutterstock.com)
Der Kläger ist der Ansicht, dass die Verweigerung der Verlängerung seines Jagdscheins rechtswidrig war, und er klagt vor Gericht gegen diese Entscheidung. Der Beklagte, das Landratsamt, argumentiert, dass der Kläger keinen Anspruch auf einen Jagdschein hat, weil er der Wilderei beschuldigt wurde und daher nicht geeignet ist, einen Jagdschein zu besitzen.
Der Ausgang des Verfahrens wird von der Beweisführung beider Parteien abhängen. Der Kläger muss nachweisen, dass er ein geeigneter Inhaber eines Jagdscheins ist und dass die Entscheidung des Landratsamts willkürlich und ohne Rechtsgrundlage getroffen wurde. Das Landratsamt wird Beweise vorlegen müssen, um seine Behauptung zu untermauern, dass der Kläger aufgrund seiner angeblichen Beteiligung an Wilderei keinen Jagdschein erhalten kann.
Wenn der Kläger mit seiner Klage Erfolg hat, kann er möglicherweise seinen Jagdschein wiedererhalten. Ist das Landratsamt erfolgreich, kann der Kläger in Zukunft keinen Jagdschein mehr erhalten, und es droht ihm eine Strafanzeige wegen Wilderei.
Der Kläger argumentiert in seiner Klage, dass er aufgrund des laufenden Verfahrens zur Aberkennung seiner Waffenbesitzkarten und seines Jagdscheins faktisch nicht in der Lage gewesen sei, rechtzeitig die Verlängerung seines Jagdscheins zu beantragen. Erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens habe er den Antrag auf Verlängerung gestellt. Der Beklagte hingegen argumentiert, dass der Kläger trotz des laufenden Verfahrens jederzeit die Möglichkeit gehabt hätte, die Verlängerung zu beantragen und dass die rückwirkende Verlängerung eines Jagdscheins nicht möglich sei.
Das Gericht muss nun entscheiden, ob der Kläger trotz des laufenden Verfahrens die Möglichkeit hatte, die Verlängerun[…]