Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall unter Beteiligung eines rückwärts fahrenden Fahrzeugs

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Verkehrschaos: Rückwärtsfahrt endet in Gerichtsprozess
In der ruhigen Stadt Lohmar kam es zu einem chaotischen Ereignis, als ein VW T4, der von einem der Beklagten gefahren und bei der anderen Beklagten versichert wurde, in einen Unfall verwickelt wurde. Der Fahrer des VW T4 hatte geplant, rückwärts in die Einfahrt eines Grundstücks einzufahren. Dazu hatte er sein Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand angehalten und den rechten Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt. Im selben Moment näherte sich der Kläger in seinem VW Touran. Während der VW T4 zurücksetzte, kam es zur Kollision mit dem VW Touran des Klägers.

Direkt zum Urteil Az: 1 O 80/20 springen.

[toc]
Missverständnisse im Straßenverkehr
Der Kläger argumentierte, der Unfall sei auf ein plötzliches und unerwartetes Manöver des Beklagten zurückzuführen. Er hatte angenommen, dass der Beklagte der entgegenkommenden Zeugin Vorfahrt gewähren wollte, als er sein Fahrzeug am Straßenrand angehalten hatte. Dieser tragische Vorfall führt zu einer Kollision und resultierenden Schäden an beiden Fahrzeugen.
Streitpunkt: Verantwortung und Kostenteilung
Die Beklagte, die Versicherung des VW T4, regulierte die entstandenen Schäden des Klägers auf der Grundlage einer streitigen Mithaftung des Klägers von 30%. Der Kläger beauftragte ein Sachverständigenbüro, um die Schäden zu ermitteln und reparieren zu lassen. Darüber hinaus nutzte er ein Mietfahrzeug, während sein Fahrzeug repariert wurde.
Das Urteil und seine Folgen
Das Landgericht Bonn kam zu dem Urteil, dass die Beklagten als Gesamtschuldner dazu verurteilt werden, dem Kläger 1.450,67 EUR zu zahlen. Diese Summe soll mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab dem 9. Mai 2020 verzinst werden. Das Gericht entschied weiterhin, dass der Kläger 71% und die Beklagten als Gesamtschuldner 29% der Kosten des Rechtsstreites tragen müssen.
Sicherheitsleistung und Vollstreckung des Urteils
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, allerdings nur gegen eine Sicherheitsleistung des Klägers in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung kann durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils für die Beklagten vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Das vorliegende Urteil


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv