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Notarielle Beurkundung bei Unternehmensübertragungsvertrag mit Übertragung von Erbbaurecht

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Streitfall um Notarkosten: Unklarheiten bei der Unternehmensübertragung
In einem nicht alltäglichen Fall hat das Landgericht Dresden über einen Kostenprüfungsantrag entschieden, der tiefgreifende Fragen zur notariellen Beratung und zur Erstellung von Vertragsentwürfen aufwirft. Der Rechtsstreit entzündete sich an den Kosten einer notariellen Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Unternehmensübertragung und einem Erbbaurechtsüberlassungsvertrag.

Die Auseinandersetzung begann mit einer Beratung, die der Antragsteller und sein Sohn beim Notar, dem Antragsgegner, in Anspruch nahmen. Dabei wurden sowohl Fragen zum Testament als auch zur Unternehmensübertragung auf den Sohn besprochen. Die Unternehmensübertragung inklusive des Erbbaurechts sollte auf den Sohn des Antragstellers übertragen werden.

Direkt zum Urteil Az: 2 OH 55/19 springen.

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Antragsgegner erstellt Vertragsentwurf
Nachdem diverse Beratungsgespräche stattgefunden hatten, sandte der Antragsgegner einen von ihm erstellten Entwurf eines Erbbaurechtsüberlassungsvertrages mit Unternehmensübertragung an den Antragsteller. Der Antragsgegner beurkundete auch das Testament des Antragstellers. Allerdings kam es nicht zur Beurkundung des Vertragsentwurfs, da das Beurkundungsverfahren vorzeitig endete.
Antragsteller stellt Kosten in Frage
Der Antragsteller zahlte die Rechnung des Antragsgegners unter Vorbehalt und erhob anschließend einen Kostenprüfungsantrag. Er argumentierte, er habe den Notar nicht mit der Erstellung eines Erbbaurechtsüberlassungsvertrages beauftragt. Darüber hinaus behauptete der Antragsteller, sein Steuerberater habe ihm mitgeteilt, dass ein notarieller Betriebsüberlassungsvertrag nicht notwendig sei.
Das Landgericht Dresden entscheidet
Trotz der Einwände des Antragstellers hat das Landgericht Dresden den Kostenprüfungsantrag abgewiesen. Der Antragsteller muss also die Kosten des Antragsgegners in vollem Umfang tragen.

Im Kontext dieses Falles stellt sich die grundsätzliche Frage, wie die Beratung durch einen Notar und die Erstellung von Vertragsentwürfen zu bewerten sind. Die vorliegende Entscheidung zeigt auf, wie komplex solche Situationen sein können und dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss.

Das vorliegende Urteil
LG Dresden -[…]


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