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Fahrerlaubnisentziehung wegen Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

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Radfahren im Rausch: Wie Alkohol am Lenker zur Führerscheinentziehung führte
Im Fokus dieses Falls steht ein scheinbar harmloser Abend, der für einen Mann in einer ernsten rechtlichen Auseinandersetzung endete. Die Essenz dieses Konflikts dreht sich um die Folgen einer Trunkenheitsfahrt – allerdings nicht mit einem Auto, sondern mit einem Fahrrad. Überraschend für viele, war die Konsequenz jedoch die Entziehung seiner Fahrerlaubnis für alle Klassen.

Direkt zum Urteil Az: M 6 K 20.5417 springen.

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Radler am Rande des Rechts
An einem unglücklichen Abend stieg der Kläger betrunken auf sein Fahrrad und wurde dabei erwischt. Infolgedessen wurde ihm eine medizinisch-psychologische Untersuchung, auch als MPU bekannt, auferlegt. Diese sollte die Frage klären, ob er, nach einer Trunkenheitsfahrt mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug, zukünftig auch mit einem Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr auffällig werden würde.
Die MPU als Wendepunkt
Die MPU, auch bekannt als „Idiotentest“, ist ein entscheidender Schritt, um festzustellen, ob eine Person geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Eine MPU ist eine Mischung aus medizinischer Untersuchung, psychologischem Interview und Verkehrstest, die den Fahrer auf Herz und Nieren prüft. In diesem Fall sollte das Gutachten insbesondere die Frage klären, ob aufgrund der Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad zu erwarten sei, dass der Kläger zukünftig auch mit einem Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss auffällig werden würde.
Konsequenzen der Fahrt im Rausch
Nachdem der Kläger das verlangte Gutachten nicht vorlegte, wurde ihm die Fahrerlaubnis für alle Klassen entzogen. Zusätzlich wurde er aufgefordert, seinen Führerschein innerhalb einer Woche abzugeben und für den Fall der nicht fristgerechten Ablieferung des Führerscheins wurde ein Zwangsgeld angedroht.
Die Entscheidung
Am Ende stand die Entscheidung des VG München (Az: M 6 K 20.5417) fest: Die Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis war unbegründet. Eine entscheidende Begründung dafür war, dass der Kläger die Aufforderung zur MPU nicht nachkam und kein Gutachten vorlegte. Damit versäumte er eine wesentliche Chance, seine Fahreignung unter Beweis zu stellen und eventuell seine Fahrerlaubnis zu behalten.Das vorliegende Urteil

VG München – Az.: M 6 K 20.5417 – Urteil vom 17.03.2021

I. Die Klage wird ab[…]


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