Unerwünschtes Regenwasser bringt Eigentümer vor das Oberlandesgericht Saarbrücken
In einem bemerkenswerten Fall vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken mit dem Aktenzeichen 5 U 20/20 beschäftigte sich das Gericht mit dem Problem der Niederschlagswässer, die von einem Nachbargrundstück auf das Eigentum des Klägers übertraten. Die besondere Herausforderung in dieser Situation: Der Kläger machte Aufwendungen geltend, die er zur Beseitigung der schädigenden Ursachen tätigen musste.
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Der Regen, der zwei Nachbarn trennte
Die Immobilie des Klägers wurde in der Vergangenheit immer wieder von Regenwasser beeinträchtigt, das vom Grundstück des Beklagten ausgehend in sein Anwesen eindrang. Die Schäden zeigten sich dabei insbesondere im Wohnzimmer und im Ölkeller des klägerischen Anwesens. Jedoch war die genaue Zuweisung der entstandenen Schäden schwierig, da das klägerische Anwesen auch noch anderen Wasserzuflüssen ausgesetzt war, die nicht vom Beklagten zu verantworten waren.
Feuchtigkeitsschäden und ihre Ursachen
Der Hauptstreitpunkt lag darin, ob die Feuchtigkeitsschäden ausschließlich auf das Niederschlagswasser des Beklagten zurückzuführen waren. Dem entgegen stellte sich die Argumentation, dass auch das Grund- und Schichtenwasser sowie die Beschaffenheit der Außenwände des klägerischen Anwesens für die Feuchtigkeit im Mauerwerk verantwortlich zeichneten. Dies machte eine genaue Zuweisung von bestimmten Schadensanteilen nahezu unmöglich.
Die Rolle der Hausbeschaffenheit
Weiterhin stellte das Gericht fest, dass die Hauptursache der Schäden und Schadensfolgen auf die mangelhafte Beschaffenheit des klägerischen Anwesens zurückzuführen war. Dieses war aus Sandstein errichtet und verfügte nicht über eine ausreichende Abdichtung gegen eindringende Bodenfeuchtigkeit. Die Folge: Eine effektive Abgrenzung der Schäden war kaum möglich und eine ersatzrechtlich relevante ursächliche Schädigung konnte nicht nachgewiesen werden.
Abschließende Beurteilung und Konsequenzen
Das Urteil beleuchtet die Komplexität und die Schwierigkeiten in Nachbarrechtsfällen, in denen natürliche Phänomene wie Niederschlagswasser involviert sind. Es wird deutlich, dass die genaue Ursache von Feuchtigkeitsschäden und die Zurechnung zu bestimmten Verantwortlichen eine sorgfältige und umfangreiche Untersuchung erfordert. Vor al[…]