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Digitaler Türspion in Flur einer Wohnungseigentümergemeinschaft

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Kontroverse um Überwachungskamera: Amtsgericht Bergisch Gladbach entscheidet zugunsten der Privatsphäre
In einem kürzlich ergangenen Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach wurde eine Wohnungseigentümerin dazu verurteilt, eine in ihrer Wohnungseingangstür installierte Kamera zu entfernen. Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf das Spannungsfeld zwischen individuellem Schutzbedürfnis und dem Recht auf Privatsphäre in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 70 C 17/15 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Amtsgericht Bergisch Gladbach hat entschieden, dass die Installation einer Türkamera, die Gemeinschaftseigentum erfasst, das allgemeine Persönlichkeitsrecht anderer Miteigentümer und Besucher verletzt und daher unzulässig ist.

Amtsgericht Bergisch Gladbach hat über den Fall einer in einer Wohnungseingangstür installierten Kamera entschieden.
Die Beklagte wurde aufgefordert, die Kamera zu entfernen, die den Eingangsbereich des Hauses in Bergisch Gladbach überwacht.
Die Kamera wurde nach einer Polizeiüberprüfung installiert, die die sichere Lagerung von Waffen in der Wohnung der Beklagten überprüfte.
Die Verwaltung forderte die Beklagte auf, die Kamera bis zu einem bestimmten Datum zu entfernen, was sie ablehnte.
Die Beklagte argumentierte, dass die Kamera aufgrund von Lärmbelästigungen und früheren Vorfällen notwendig sei.
Das Gericht stellte fest, dass die Kamera nicht nur das Sondereigentum der Beklagten, sondern auch das Gemeinschaftseigentum erfasste.
Die Kamera verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der anderen Miteigentümer und Besucher.
Trotz des möglichen Sicherheitsbedürfnisses der Beklagten wurde entschieden, dass die Kameraüberwachung unzulässig ist, insbesondere da sie Gemeinschaftseigentum überwacht.

[toc]

Im Kern des Falles stand die Beklagte, eine Sondereigentümerin im Wohnpark I, die in ihrer Wohnung gemeinsam mit ihrem Ehemann, einem Jäger mit Waffenschein, lebt. Nach einer Überprüfung ihrer Wohnung durch die Polizei im Hinblick auf die sichere Lagerung von Waffen und Munition wurde ihr empfohlen, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Daraufhin installiert[…]


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