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Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Teilzahlungsvergleich

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zwischen

Firma/Herrn/Frau ……………………………

nachstehend „Gläubiger/in“ genannt

vertreten durch: Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz, Siegener Straße 104, 57223 Kreuztal

 

und

Herrn/Frau ………………………..

nachstehend „Schuldner/in“ genannt

 

1.
Der/Die Schuldner/in erkennt an, dem/der Gläubigern gemäß der anliegenden Forderungsaufstellung einen Betrag von derzeit ……………….. zzgl. der weiteren anfallenden Zinsen zu schulden. Dieser Betrag setzt sich aus dem …………………. (Bezeichnung des Titels, Gerichts, Az.). zusammen.
 

2.
Der/Die Schuldner/in verpflichtet sich – mehrere als Gesamtschuldner *) – zur Zahlung dieser Gesamtschuld so wie der in Ziffer 7 übernommenen Kosten wie folgt:
erstmalig am  ……………..                                ………………….
am                  ……………..                 weitere ………………….
am                 ……………..                  weitere …………………
Rest in gleichen monatlichen Teilbeträgen von ………………….. am ……… Tag eines jeden Monats.
 

3.
Der/Die Schuldner/in verzichtet auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Schuld. Soweit bereits ein Schuldtitel vorliegt, verzichtet er/sie darüber hinaus auf die Erhebung einer Vollstreckungsgegen-Nichtigkeits- oder Restitutionsklage.
 
Der/Die Schuldner/in erklärt, dass er/sie bei gleichbleibenden wirtschaftlichen Verhältnissen zur Zahlung der vereinbarten Beträge in der Lage ist und seinen/ihren hier übernommenen Verpflichtungen pünktlich nachkommen wird. Er/Sie beabsichtigt deshalb auch nicht, gerichtlichen Vollstreckungsschutz in Anspruch zu nehmen.
 

4.

Die Zahlungen sind an Gläubigervertreter  zu leisten.

 

5.
Gläubiger/in verpflichtet sich, falls Schuldner/in Raten pünktlich zahlt, keine weitere gerichtliche Schritte einzuleiten. Ausgebrachte Vollstreckungen bleiben jedoch bestehen und ruhen, solange die Vereinbarungen eingehalten werden.
 

6.
Die jeweilige Restforderung ist zur sofortigen Zahlung fällig, wenn der/die Schuldner/in mit einer Rate ganz oder teilweise länger als zehn Tage im Rückstand ist, spätestens jedoch nach Ablauf
von Monaten, sofern dem/der Schuldner/in ausdrücklich eine weitere S[…]


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