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Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebsbedingte Änderungskündigung – Sozialauswahl

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Veränderungen am Arbeitsplatz: Ein Fall betriebsbedingter Änderungskündigung
Im Zentrum einer hitzigen Kontroverse stand eine Apothekerin, die seit 1996 in ihrer Position tätig war und schließlich von einer betriebsbedingten Änderungskündigung betroffen war. Ihr Arbeitsverhältnis war 2010 auf ihren aktuellen Arbeitgeber übergegangen. Sie bekleidete eine leitende Position in der E.-Apotheke und arbeitete in den letzten Jahren 36 Stunden pro Woche.

Ihr Arbeitgeber hatte neben der E.-Apotheke auch eine F.-Apotheke betrieben und hatte vor, diese zu schließen. Er plante, die Leitung der bestehenden E.-Apotheke zu übernehmen, was eine Änderung in der Position der Apothekerin mit sich brachte. Im Oktober 2019 informierte er sie über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mit dem 31.05.2020 und bot ihr eine Weiterbeschäftigung an, allerdings zu veränderten Arbeitsbedingungen. Sie sollte in der Rolle einer Apothekerin ohne Leitungsfunktion weiterhin tätig sein, jedoch nur noch für zehn Stunden pro Woche. Die Apothekerin lehnte dieses Angebot ab, was zu einem Rechtsstreit führte.

Direkt zum Urteil Az: 1 Sa 161/20 springen.

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Auseinandersetzungen um betriebsbedingte Änderungskündigung
Im Laufe der rechtlichen Auseinandersetzungen stritten die Parteien über die Wirksamkeit der betriebsbedingten Änderungskündigung. Besonders hervorgehoben wurde die Situation der Apothekerin, die eine bedeutende Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen und eine erhebliche Reduzierung ihrer Arbeitszeit und ihres Gehalts erleben sollte. Diese Veränderungen in ihrem Arbeitsverhältnis haben sie dazu veranlasst, das Angebot ihres Arbeitgebers abzulehnen und den Rechtsweg einzuschlagen.
Die Rolle des Arbeitsgerichts
Das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein spielte eine zentrale Rolle bei der Beurteilung des Falls. Die Apothekerin erhob Klage, doch das Gericht entschied gegen sie und wies ihre Klage ab. Die Entscheidung des Gerichts blieb trotz des Berufungsverfahrens bestehen. Zusätzlich zu der negativen Entscheidung wurden der Klägerin die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt. Darüber hinaus wurde die Revision des Falls nicht zugelassen.
Auswirkungen auf die Arbeitswelt
Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Komplexität betriebsbedingter Änderungskündigungen und die Herausforderungen, die sich für Arbeitnehmer ergeben können, wenn sich die Bedingungen ihrer Beschäftigung drastisch ändern. Es verdeutlicht auch die rechtlichen […]


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