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Makler muss Käufer Provisionszahlung des Verkäufers nicht nachweisen

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Eine Überraschung aus Hamm: Makler muss Provision des Verkäufers nicht nachweisen
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Fall entschieden, der ein alltägliches Szenario in der Immobilienbranche darstellt und dennoch überraschende Konsequenzen mit sich bringt. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Haus und entdecken, dass der Verkäufer und der Makler die gleiche Provision erhalten. Zweifelnde Käufer vermuten oft, dass es zu Absprachen zwischen Verkäufer und Makler kommt und fordern Nachweise. Diesem Anspruch hat das Gericht nun eine klare Absage erteilt.

Direkt zum Urteil Az: 18 U 6/23 springen.

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Die Provokation einer zweifelnden Partei
Im Herzen dieses Falles standen die Käufer eines Grundstücks, das durch eine Doppelhaushälfte bebaut war. Sie bezahlten eine Provision in Höhe von 3,57% des Kaufpreises an den Makler, der den Verkauf vermittelt hatte. Nach der Überweisung dieser Summe forderten die Käufer den Makler auf, den Nachweis zu erbringen, dass der Verkäufer ebenfalls eine Provision in gleicher Höhe gezahlt hatte. In der Immobilienbranche wird dies häufig als Double Dip bezeichnet, ein Verfahren, das viele Käufer als unfair empfinden.
Die Reaktion des Maklers und die anhaltenden Bedenken der Käufer
Der Makler versicherte, dass auch der Verkäufer eine Provision in gleicher Höhe gezahlt hatte, jedoch aufgrund von Datenschutz- und Verschwiegenheitspflichten keinen Zahlungsnachweis erbringen konnte. Die Käufer blieben skeptisch und gingen davon aus, dass der Makler dem Verkäufer entweder keine Provision in Rechnung gestellt oder ihm die Zahlung später erlassen hatte. Daher forderten sie die Rückzahlung der geleisteten Provision.
Die juristische Wendung: Makler muss nicht nachweisen
Laut § 656c BGB sei die Maklerfirma für einen wirksamen Maklerlohnanspruch darlegungs- und beweisbelastet, argumentierten die Käufer. Das Gericht sah dies jedoch anders. In seinem Beschluss erklärte das Oberlandesgericht Hamm, dass der Makler nicht verpflichtet sei, dem Käufer einen Zahlungsnachweis über die Provision des Verkäufers zu erbringen. Damit lehnte es die Forderung der Käufer ab und stellte klar, dass eine Maklerfirma ihre Provisionen vor den Käufern nicht offenlegen muss.
Die Konsequenzen für Käufer und Makler
Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf Immobilientransaktionen in Deutschland haben. Es bed[…]


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