Verfehlte Operation führt zu Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz
Im Zentrum eines jüngst abgeschlossenen Falls des Oberlandesgerichts Brandenburg standen Forderungen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Ausgelöst wurden diese durch eine verpfuschte Brustvergrößerungsoperation und eine darauffolgende Revisionsoperation, die in den Räumlichkeiten einer Belegklinik stattfanden. Die Klägerin, als Empfängerin der Operationen, argumentierte, dass die beiden Eingriffe fehlerhaft durchgeführt wurden, was zu anhaltenden gesundheitlichen Problemen und Schäden führte – darunter eine Asymmetrie ihrer Brüste.
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Verantwortlichkeit und Vorwürfe
Die Klägerin verlangte die Zahlung von Schmerzensgeld und Ersatz für alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden. Zentraler Streitpunkt war hierbei die Frage der Passivlegitimation des Beklagten und der behaupteten Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit den durchgeführten Operationen.
Gerichtliches Urteil und Schadensersatzanspruch
Das Gericht hat entschieden, dass die Beklagten in der Pflicht sind, der Klägerin Schmerzensgeld sowie materielle und immaterielle Schäden zu erstatten. Besonders hervorgehoben wurde die Tatsache, dass die Schäden als direkte Folge der fehlerhaften Revisionsoperation entstanden sind. Die Ansprüche, die auf Dritte übergegangen sind oder übergehen werden, wurden allerdings von dieser Entscheidung ausgeschlossen.
Folgen des Urteils und Optionen der Beklagten
Die Berufungen der Beklagten sollen gemäß § 522 Abs. 2 ZPO abgewiesen werden. Die Beklagten erhielten jedoch die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und gegebenenfalls ihre Berufungen zurückzuziehen. Dies würde eine Reduzierung der Kosten für das Berufungsverfahren mit sich bringen.
Dieser Fall ist ein Paradebeispiel dafür, welche rechtlichen Konsequenzen medizinische Fehler nach sich ziehen können. Die strittigen Punkte des Falles – Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler und die Frage der Passivlegitimation – verdeutlichen die Komplexität von Arzthaftungsfällen und die Wichtigkeit einer fundierten juristischen Beratung.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 12 U 124/20 – Beschluss vom 22.04.2021
Der Senat beabsichtigt, die Berufungen der Beklagten durch einstimmig gefassten Beschluss gemäß § 522 Abs. […]