Eine Frage der Verantwortung: Der Fall der unbezahlten Hausgelder
Im Zentrum des Falles steht eine ehemalige Sondereigentümerin zweier Wohnungen, die der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft angehörten. Die Beklagte übertrug das Eigentum dieser Wohnungen an ihren Ehegatten, ohne die Änderung der Verwaltung mitzuteilen. Ab September 2021 fielen die Hausgelder aus, was zu erheblichen Rückständen führte. Als die Wohnungseigentümergemeinschaft davon Kenntnis erlangte, wurde sie aktiv, um die ausstehenden Gelder einzutreiben.
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Das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Wohnungseigentümergemeinschaft, repräsentiert durch ihre Verwalterin, mahnte die Beklagte erfolglos wegen der ausstehenden Beträge. Trotz mehrerer Aufforderungen zur Zahlung der ausstehenden Hausgelder und Anwaltskosten, weigerte sich die Beklagte zu zahlen. Die Gemeinschaft beharrte jedoch auf ihrem Standpunkt und brachte den Fall vor Gericht, um die Rückzahlung der Hausgelder zu erwirken.
Die Position der Beklagten
Auf der anderen Seite behauptete die Beklagte, sie hätte die Gemeinschaft unmittelbar nach dem Eigentumswechsel informiert. Sie betonte, dass die Pflicht zur Anzeige eines Eigentumswechsels den neuen Eigentümer trifft und nicht sie als ehemalige Eigentümerin. Sie beantragte folglich die Abweisung der Klage.
Die Treuepflicht des ehemaligen Wohnungseigentümers
Das Gericht entschied zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft, indem es die Beklagte zur Zahlung von 587,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.02.2022 verurteilte. Der Schlüssel zu dieser Entscheidung lag in der Betrachtung der Treuepflicht der Beklagten. Diese verpflichtet sie, als ehemalige Eigentümerin die Gemeinschaft über den Eigentumswechsel zu informieren. Obwohl diese Pflicht grundsätzlich nur bis zum Ausscheiden des Eigentümers gilt, können darüber hinaus nachwirkende Treuepflichten in Betracht kommen.
Die Auswirkungen des Urteils
Mit dieser Entscheidung wurde klargestellt, dass ehemalige Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach einem Eigentumswechsel weiterhin Verantwortlichkeiten gegenüber der Gemeinschaft tragen. Sie müssen sowohl die ausstehenden Hausgelder begleichen als auch für die Kosten aufkommen, die durch den Rechtsstreit entstehen.
Das vorliegende Urteil
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