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Löschung der Daten in HIS-Datei – Voraussetzungen

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Löschung der Daten im HIS-System: Voraussetzungen und Urteil im Fall AG Düsseldorf
Ein spannender Fall rund um die Löschung von Daten in einer HIS-Datei beschäftigte kürzlich das Amtsgericht Düsseldorf. Dabei ging es um einen KFZ-Sachverständigen, der die Löschung seiner personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Fahrzeugschadens verlangte. Die Versicherung lehnte dies jedoch ab, und es kam zu einem Rechtsstreit.

Direkt zum Urteil Az: 40 C 226/22 springen.

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Ausgangslage: Fahrzeugreparatur und Weitergabe von Daten
Ein aus einem Verkehrsunfall resultierender wirtschaftlicher Totalschaden führte dazu, dass der damalige Eigentümer des Fahrzeugs die Abrechnung auf fiktiver Basis vornahm. Die Versicherung, die den Schaden regulierte, gab daraufhin Informationen über das Fahrzeug und den Meldegrund eines Totalschadens an eine Firma weiter, die über ein HIS-System Daten speichert und abgleicht.

Als der Kläger, ein öffentlich bestellter und vereidigter KFZ-Sachverständiger, das Fahrzeug erwarb und reparieren ließ, erstellte er eine Reparaturbestätigung und fordert die Versicherung auf, die personenbezogenen Daten zu löschen. Aber auch nach anwaltlicher Aufforderung lehnte die Versicherung das ab.
Vor Gericht: Datenschutz vs. berechtigte Interessen
Der Kläger verlangte nun gerichtlich die Löschung der personenbezogenen Daten und zusätzlich die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 280,60 Euro. Die Fragestellung des Falles drehte sich vor allem um den Anspruch auf Löschung nach datenschutzrechtlichen Vorschriften und den berechtigten Interessen der Beklagten.
Urteil AG Düsseldorf: Klage abgewiesen
Das Amtsgericht Düsseldorf wies die Klage schließlich ab (Az: 40 C 226/22). Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die personenbezogenen Daten weiterhin für die Erfüllung der Vertragsabwicklung oder die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der Versicherung erforderlich sind. Daher bestehe kein Anspruch auf Löschung und auch nicht auf Erstattung der Anwaltskosten.

Dieses Urteil zeigt, dass die Löschung von Daten in einem HIS-System nicht immer durchgesetzt werden kann, wenn berechtigte Interessen der Versicherung oder anderer Parteien dem entgegenstehen. Dennoch bleibt der Datenschutz weiterhin ein wichtiges Thema in der Rechtsp[…]


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