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Fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis

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Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein: Beschwerde abgelehnt
In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Essen die Berufung eines Angeklagten zurückgewiesen, der wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde. Es handelt sich um einen 49-jährigen Mann, der bereits vorbestraft war und der trotz des Verlusts seiner Fahrerlaubnis weiterhin ein Fahrzeug geführt hat. Der Fall ist besonders bemerkenswert, da der Vorfall während einer Urlaubsreise mit seinen Kindern auftrat.

Direkt zum Urteil Az: 24 Ns – 84 Js 1339/20 – 51/21 springen.

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Die Vorgeschichte
Der Angeklagte ist ein geschiedener Vater von zwei Kindern im Alter von 7 und 11 Jahren. Trotz der Trennung von seiner Ehefrau, pflegt er regelmäßigen Kontakt zu seinen Kindern, sieht sie alle zwei Wochen und nimmt sie mit in den Urlaub. Nach seiner Trennung begann er übermäßig Alkohol zu trinken, obwohl er behauptet, kein Alkoholproblem zu haben. Zurzeit ist er arbeitslos und bezieht Leistungen nach SGB II.
Die Vorstrafen
Der Mann ist kein Unbekannter im Straßenverkehr. Bereits im Jahr 2017 wurde er vom Amtsgericht Gütersloh wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und Beleidigung verurteilt. Daraufhin wurde ihm eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bis zum Juni 2017 auferlegt.
Die aktuelle Verfehlung
Die aktuelle Verfehlung ereignete sich während eines Urlaubs in den Niederlanden. Der Angeklagte war auf der Rückreise mit seinen Kindern und trotz des Wissens, keine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen, lenkte er das Fahrzeug. Darüber hinaus hatte er Alkohol konsumiert, obwohl unklar ist, ob er vor oder während der Fahrt getrunken hat. Eine Zeugin und ihre Kollegin kontrollierten ihn auf einem Rastplatz, da er ordnungswidrig geparkt hatte.
Die Verurteilung
Das Amtsgericht Bottrop hatte ihn am 16. März 2021 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Zudem wurde die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf einer Sperrfrist von noch 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Berufung ein und begehrte eine geringere Bestrafung.
Die Entscheidung des Landgerichts Essen
Das Landgericht Essen wies die Berufung des Angeklagten zurück. Die Entscheidung des Amtsgerichts Bottrop wurde somit bestätigt und der Angeklagte muss die ursprünglich verhängte Strafe […]


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