Spätestens mit der „me too“ Bewegung wurde weltweit auf ein sehr bedeutendes gesellschaftliches Problem zwischen Männern und Frauen hingewiesen, das auch in Deutschland ein großes Thema ist. Sexuelle Übergriffe wurden jahrzehntelang mehr oder minder stillschweigend von den Opfern hingenommen, da dieses Thema auch immer sehr stark mit Scham und Angstgefühlen verbunden ist. Nunmehr jedoch ist dieses Thema glücklicherweise in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit geraten und den Opfern werden viele Hilfestellungen angeboten.
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Differenzierung zwischen sexueller Belästigung und Nötigung Wichtige Abgrenzung
Sexuelle Belästigung bezieht sich auf unerwünschtes sexuelles Verhalten, das dazu führen kann, dass sich das Opfer unwohl oder belästigt fühlt. Sexuelle Nötigung hingegen bezieht sich auf eine sexuelle Handlung, die gegen den Willen des Opfers durchgeführt wird, oft unter Androhung von Gewalt oder körperlicher Überlegenheit. (Symbolfoto: Ground Picture/Shutterstock.com)
Damit gegen derartige Taten effektiv vorgegangen werden kann, ist es jedoch wichtig zu wissen, dass eine Differenzierung zwischen der sexuellen Belästigung und der sexuellen Nötigung vorgenommen wird. Der Grund für diese Differenzierung liegt in dem Umstand, dass es sich um zwei vollständig unterschiedliche Taten handelt, die dementsprechend auch unterschiedliche strafrechtliche Konsequenzen für den Täter mit sich bringen. Diese Abgrenzung ist jedoch nicht immer leicht, aber in diesem Artikel hier wird diese klare Abgrenzung vorgenommen und erläutert. Selbstverständlich wird in diesem Artikel auch auf die rechtlichen Gesichtspunkte eingegangen und Hilfestellungen für die Opfer aufgezeigt.
Definition und Beispiele von sexueller Belästigung
Um die sexuelle Belästigung definieren zu können, muss zunächst die Definition der Belästigung an sich geklärt sein. Der Gesetzgeber definiert die Belästigung als spezialisierte Form einer diskriminierenden Benachteiligung, durch welche das Opfer mittels unerwünschter Verhaltensweisen des Täters in der Würde verletzt wird. Eine Belästigung kann gesetzlich niemals als sachlich gerechtfertigt betrachtet werden. Die sexuelle Belästigung ist ebenfalls eine spezialisierte Form, da sie stets eine[…]