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Probezeitverlängerung: Kann der Arbeitgeber die Probezeit verlängern?

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Wird ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer geschlossen, so beruht dies auf einem Arbeitsvertrag. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses ist die Probezeit, die auch als Testlauf oder Wartezeit für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer betrachtet werden kann.

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Innerhalb dieser Testphase können beide Seiten sehen, ob sie in dem Vertragsverhältnis miteinander harmonieren und ob die Zusammenarbeit auch wirklich einwandfrei funktioniert. Die Probezeit ist dabei auf einen ganz bestimmten Zeitraum festgelegt. Es stellt sich jedoch für einige Arbeitnehmer die Frage, was im Fall einer Probezeitverlängerung geschieht und ob der Arbeitgeber diese vertraglich festgelegte Zeitspanne so einfach verlängern kann. Hier in diesem Artikel werden die wichtigsten Fragen geklärt und auch aufgezeigt, welche Möglichkeiten für Arbeitnehmer im Fall einer Probezeitverlängerung bestehen.
Eine rechtlich besondere Phase
Eine Probezeitverlängerung ist eine Möglichkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Probezeit über die ursprünglich vereinbarte Dauer hinaus auszudehnen. Die Probezeit bietet beiden Parteien die Gelegenheit, sich gegenseitig kennenzulernen und herauszufinden, ob die Zusammenarbeit für beide Seiten passt. (Symbolfoto: FrankHH/Shutterstock.com)

Die Probezeit hat im Arbeitsverhältnis eine sehr besondere Bedeutung, da innerhalb dieser Zeitspanne sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer selbst das Arbeitsvertragsverhältnis rechtlich vereinfacht kündigen kann. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber handelt es sich bei dieser Zeitspanne um eine sehr heikle Phase, da beide Seiten das Arbeitsverhältnis ohne die Angabe von Gründen kündigen können. Der Arbeitgeber kann innerhalb der Probezeit vielversprechende Mitarbeiter einfach so verlieren und auch Arbeitnehmer, die in dem Unternehmen verbleiben möchten, ihren Arbeitsplatz verlieren können. Die Bezeichnung „Probezeit“ muss also wörtlich gemeint werden.
Arbeitsvertragliche Regelung: Rechte und Pflichten in der Probezeit
Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber haben Rechte und Pflichten. Es gibt seitens des Gesetzgebers keinerlei Vorschrift, dass eine Probezeit überhaupt stattfinden muss. Dementsprechend be[…]


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