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Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Missachtung der Maskenpflicht

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Cronona-Pandemie: Weigerung einen Mund-Nasen-Schutz bei der Arbeit zu tragen führte zur Kündigung trotz Attest
Durch die Corona-Pandemie wurden Arbeitgeber zu einer Umstellung des Arbeitsbetriebes gezwungen, welche letztlich auch die Arbeitnehmer des Unternehmens betrafen. Nicht selten stoßen derartige Umstellungen nicht unbedingt auf die Gegenliebe der Arbeitnehmer, jedoch müssen sich die Arbeitnehmer in erster Linie an die Anweisungen des Arbeitgebers halten. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz ist eines der Themen, über welches am häufigsten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestritten wird. Obgleich die Maske in der Tat für manche Arbeitnehmer eine Belastung darstellt, so erfüllt sie dennoch im Kampf gegen die Pandemie eine wichtige Funktion. Im jüngsten Fall einer Logopädin, die das Tragen einer Maske an ihrem Arbeitsplatz verweigerte, kam es zu einem überaus interessanten Rechtsstreit zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin.

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Was war passiert?
Die Weigerung ein Mund-Nasen-Schutz bei der Arbeit zu tragen führte bei einer angestellten Logopädin trotz vorgelegtem Attest zu einer Kündigung – Symbolfoto: Von Armin Staudt/Shutterstock.com)

Die Arbeitnehmerin, welche seit dem Jahr 2012 in dem Unternehmen des Arbeitgebers tätig gewesen ist, war mit den Maßnahmen des Arbeitgebers aufgrund der pandemischen Lage nicht einverstanden. Der Arbeitgeber hatte unter anderem das Tragen einer Maske an dem Arbeitsplatz angeordnet. Zunächst begab sich die Arbeitnehmerin in die Elternzeit, aus welcher sie im August 2020 zurückkehrte. Die Logopädin verweigerte das Tragen einer Maske an ihrem Arbeitsplatz und setzte die Maske dementsprechend auch nicht bei der Patientenbehandlung auf.

Seit dem Jahr 2012 war die Arbeitnehmerin für ihren Arbeitgeber in dessen logopädischer Praxis tätig. Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Arbeitgeber die Maskenpflicht in seinem Unternehmen für die Arbeitnehmer


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