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Einhaltung der Bedingungen für standardisiertes Messverfahren – Messprotokoll

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Standardisiertes Messverfahren und dessen Bedingungen
Die rechtliche Auseinandersetzung, die im Mittelpunkt dieses Falles steht, betrifft die Einhaltung der Bedingungen für ein standardisiertes Messverfahren und insbesondere die Frage, ob ein fehlende Unterzeichnung des Messprotokolls zu einem Beweisverwertungsverbot führen kann. Das OLG Karlsruhe hat sich mit diesem Thema auseinandergesetzt und eine Entscheidung getroffen, die sowohl für die juristische Gemeinschaft als auch für die allgemeine Öffentlichkeit von Interesse sein dürfte. Die Kernfrage, die hier behandelt wird, betrifft die rechtliche Relevanz und die Anforderungen an ein Messprotokoll im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ORbs 37 Ss 506/23  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

OLG Karlsruhe hat den Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Heidelberg als unbegründet verworfen.
Die festgelegte Geldbuße gegen den Betroffenen überschritt einen bestimmten Betrag nicht.
Rechtsbeschwerde kann nur zugelassen werden, wenn sie zur Fortbildung des Rechts, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder wegen Versagung des rechtlichen Gehörs notwendig ist.
Hauptargumentation bezog sich auf ein Messprotokoll und dessen fehlende Unterzeichnung.
Das Messprotokoll enthält Erklärungen der Verfolgungsbehörden über Ermittlungshandlungen ohne Vernehmung.
Die Richtigkeit des Messprotokolls wurde durch die Vernehmung einer Beamtin bestätigt.
Aufgrund der Entscheidung gilt die Rechtsbeschwerde als zurückgenommen.

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Antrag und Entscheidung des OLG Karlsruhe
Rechtsstreit um Messprotokoll: OLG Karlsruhe entscheidet über Beweisverwertung bei fehlender Unterzeichnung. Kernfrage: Rechtliche Relevanz im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Symbolfoto: FooTToo /Shutterstock.com)

Der Betroffene stellte[…]


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