Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Vorbehaltsurteil – Verzicht auf Nachverfahren bei Klageerweiterung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Kläger gewinnt Beschwerdeverfahren: Fortsetzung des Nachverfahrens trotz Verzicht
In einem aktuellen Gerichtsbeschluss entschied das OLG Köln, dass ein Nachverfahren fortgesetzt werden muss, obwohl der Beklagte auf die Durchführung verzichtet hat. Die Klägerin hatte ursprünglich einen Darlehensrückzahlungsanspruch im Urkundenprozess eingeklagt und nach einem Vorbehaltsurteil ihre Klage erweitert. Der Beklagte verzichtete daraufhin auf das Nachverfahren, was das Landgericht Köln als unzulässig ansah.

Direkt zum Urteil: Az.: 11 W 2/23 springen.

[toc]
Verzicht auf Nachverfahren kein Hindernis für Klageerweiterung
Das OLG Köln entschied, dass der Verzicht des Beklagten auf das Nachverfahren keine Auswirkung auf die von der Klägerin erhobene Klageerweiterung hat. Der Prozess müsse fortgesetzt werden, da der Kläger nach § 596 ZPO jederzeit vom Urkundenverfahren Abstand nehmen und den Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren fortsetzen kann. Der Urkundenprozess ist laut Bundesgerichtshof einem ordentlichen Verfahren sehr ähnlich.
Rechtsprechung stärkt Position der Kläger
Die Entscheidung stärkt die Position der Kläger, indem sie klargestellt hat, dass der Urkundenprozess kein Hindernis für eine Klageerweiterung darstellt und der Beklagte nicht einseitig die Fortsetzung des Nachverfahrens verhindern kann. Somit können Kläger ihre Ansprüche auch bei einem Verzicht des Beklagten auf das Nachverfahren weiterverfolgen.

Benötigen Sie Hilfe in einem ähnlichen Fall? Jetzt Ersteinschätzung anfragen oder Beratungstermin vereinbaren: 02732 791079.

Das vorliegende Urteil
OLG Köln – Az.: 11 W 2/23 – Beschluss vom 16.03.2023

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 14.12.2022 wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 08.12.2022 – 16 O 415/21 – aufgehoben, soweit das Landgericht die Fortsetzung des Nachverfahrens über die Klageerweiterung endgültig abgelehnt hat.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gründe:
I.

Die Klägerin hat, soweit hier von Bedeutung, mit der im Urkundenprozess erhobenen Klage einen Darlehensrückzahlungsanspruch in Höhe von 33.700,- € nebst Zinsen verfolgt. Durch Vorbehaltsurteil vom[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv