Zu den wesentlichen Aufgaben eines Notars gehört es auch, Tatsachen eines ganz bestimmten Zusammenhangs festzustellen und diese Tatsachen in Form von Dokumenten oder auch Urkunden zu bescheinigen. Diese Bescheinigungen werden dann von den Personen, die den Notar aufsuchen, als Beweismittel verwendet.
Ein hervorragendes Beispiel für die Notartätigkeit ist die notarielle Tätigkeitsbescheinigung, die in unzähligen Bereichen des Rechtsverkehrs eine immens hohe Bedeutung hat. Sei es bei Immobiliengeschäften oder auch im Bereich der Erbangelegenheiten respektive im Familienrecht – die Tatsachenbescheinigung des Notars wird zwingend benötigt. Was sich jedoch genau hinter dieser Bescheinigung verbirgt oder wie genau sie funktioniert und welche Kosten mit ihr verbunden sind, wissen die wenigsten Menschen. Hier in diesem Ratgeber-Artikel beantworten wir genau diese Fragen und wir verschaffen Ihnen zudem auch noch einen genauen Überblick darüber, welche Aspekte der notariellen Tatsachenbescheinigung auf jeden Fall berücksichtigt werden müssen.
Definition der notariellen Tatsachenbescheinigung
Bei der Tatsachenbescheinigung des Notars handelt es sich der Definition nach um eine Urkunde, mit der ein aktueller IST-Zustand von dem Notar bescheinigt wird. Je nachdem, für welchen Bereich diese Bescheinigung letztlich benötigt wird, gibt es spezifische Urkunden. Mit diesen Urkunden kann in den unterschiedlichen Bereichen des Rechtsverkehrs durch die Beweisfunktion der Bescheinigung Rechtsfrieden gewährleistet und weitergehende Rechtsgeschäfte von dem Urkundeninhaber getätigt werden.
Wann wird eine notarielle Tatsachenbescheinigung benötigt?
Beispiele aus verschiedenen Bereichen (z.B. Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht)
Eine notarielle Tatsachenbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das von einem Notar ausgestellt wird, um bestimmte Tatsachen oder Umstände zu bestätigen. Sie hat die besondere Beweiswirkung der öffentlichen Urkunden gemäß den §§ 415, 418 und 437 ZPO. (Symbolfoto: New Africa/Shutterstock.com)
Genau genommen handelt es sich bei der Bezeichnung notarielle Tatsachenbescheinigung um einen rechtlichen Oberbegriff, unter dem die verschiedenen Urkunden der unterschiedlichen Bereiche zusammengefasst wird. Diejenig[…]