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Schadenersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Rodelunfalls

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Rodelunfall: Kläger erhält Schmerzensgeld von 15.000 Euro
In einem Rechtsstreit um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aufgrund eines Rodelunfalls hat das Landgericht ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro zugesprochen. Der Kläger hatte den Beklagten verklagt, nachdem es auf einem Forstweg zu einer Kollision gekommen war, bei der der Kläger schwer verletzt wurde. Der Beklagte war auf einem Rodel sitzend talabwärts gefahren, als er mit der rechten Kufe seines Rodels mit dem linken Knie des Klägers kollidierte. Der Unfall fand knapp neben der Rodelbahn auf der Bergseite statt. Die genaue Breite des Forstwegs ist zwischen den Parteien streitig. Die Strecke war schwach ausgeleuchtet und es herrschte Tiefschnee. Der Kläger hatte ein Schmerzensgeld in das Ermessen des Gerichts gestellt, welches aber mindestens 30.000 Euro betragen sollte. Der Beklagte wurde zur Zahlung eines angemessenen Schmerzensgelds verurteilt und ist außerdem dazu verpflichtet, alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, welche aus dem Unfall resultieren.

Direkt zum Urteil: Az.: 7 U 1195/21 springen.

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Unfallhergang
Am 5.12.2017 fuhr der Beklagte auf einem Rodel sitzend von der Oberen F. im Landkreis M. talabwärts in Richtung S.see. Hinter ihm auf dem selben Schlitten saß die Zeugin E. Bei der „Rodelbahn“ handelt es sich um einen Forstweg, der sowohl von abfahrenden Rodlern als auch von zu Fuß aufsteigenden Personen benützt wird. Von unten aus Richtung S.see näherten sich auf dem Forstweg der Kläger und der Zeuge Sch. zu Fuß, wobei sie jeweils einen Schlitten hinter sich herzogen. An einem nicht genau festgestellten Ort etwa 20 Gehminuten oberhalb des S.sees kollidierte der Beklagte mit der rechten Kufe seines Rodels mit dem linken Knie des Klägers; der Unfall fand im Tiefschnee knapp neben der Rodelbahn auf der Bergseite statt.
Urteilsbegründung
Das Landgericht hat im Termin vom 22.10.2019 die Parteien persönlich angehört sowie die Zeugen Sch., E. und K. zum Unfallhergang genommen. Hinsichtlich der Angaben der Parteien und Zeugen wird auf die Sitzungsniederschrift vom 22.10.2019 Bezug genommen. Das Landgericht hat sodann ein schriftliches Gutachten des Sachverständigen Dieter S. sowie ein schriftliches Gutachten der medizinischen Sachverständigen Dr. B- von der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik M. zur Schwere der Verletzungen des Klägers erholt. Das Landgericht hat sich auf Basis der Beweisaufnahme und der Gutachten dazu entschieden,[…]


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