Widerruf verspätet – Gericht weist Tesla-Käufer ab
Der Widerruf eines Fahrzeugkaufvertrages ist ein wichtiges Thema für Verbraucher. Als Käufer hat man in bestimmten Fällen das Recht, einen geschlossenen Vertrag innerhalb einer gesetzlichen Frist zu widerrufen. Dies gilt insbesondere bei Fernabsatzverträgen, also wenn der Kauf beispielsweise online oder am Telefon erfolgte. Der Widerruf muss dann innerhalb von 14 Tagen erklärt werden.
Allerdings gibt es zahlreiche Fallstricke und rechtliche Aspekte, die beachtet werden müssen. So ist etwa die Widerrufsfrist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, und Händler müssen ihre Kunden korrekt über das Widerrufsrecht belehren. Wird gegen diese Pflichten verstoßen, kann sich die Frist deutlich verlängern. Um sich nicht der Gefahr auszusetzen, dass ein Widerruf als verfristet gilt, ist es daher ratsam, sich vorab kundig zu machen.
Im Folgenden wird nun ein konkreter Fall rund um den Widerruf eines Fahrzeugkaufvertrages vorgestellt und analysiert.
[Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 89 O 15/23 >>>]
✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Widerruf des Fahrzeugkaufvertrags durch den Kläger war verspätet, da die 14-tägige Widerrufsfrist bereits mit Übergabe des Fahrzeugs am 26.08.2022 zu laufen begann.
Die Widerrufsbelehrung der Beklagten war ordnungsgemäß, da sie nicht verpflichtet war, ihre Telefonnummer anzugeben.
Die Bezeichnung der Anzahlung als „nicht rückerstattbare Bestellgebühr“ war nicht irreführend, da durch den Sternchen-Hinweis klargestellt wurde, dass dies nicht für den Widerruf gilt.
Der Kläger kann den Kaufpreis auch nicht wegen behaupteter Mängel zurückfordern, da er der Beklagten keine Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gab.
Die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises wurde daher vollumfänglich abgewiesen.
Der Kläger muss sämtliche Kosten des Rechtsstreits tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.
➜ Der Fall im Detail
Streitgegenstand: Widerruf eines Fahrzeugkaufvertrages