Geschädigter muss höheres Restwertangebot annehmen
Ein aktuelles Gerichtsurteil besagt, dass ein Geschädigter im Falle eines Unfalls ein höheres Restwertangebot des Unfallverursachers annehmen muss, auch wenn er das beschädigte Fahrzeug als Ersatzteillager nutzen möchte. Eine Klägerin hatte gegen die Abweisung ihrer Forderung auf Zahlung von 810 Euro durch das Amtsgericht Berufung eingelegt, nachdem sie das Restwertangebot der Beklagten abgelehnt hatte. Die Beklagte hatte daraufhin einen höheren Restwert ermittelt und ihr ein Angebot unterbreitet. Die Klägerin wollte das Fahrzeug als Ersatzteillager nutzen und hatte es erst elf Monate nach dem Unfall verkauft. Das Gericht entschied, dass ein schützenswertes Integritätsinteresse nur dann besteht, wenn die Weiternutzung des Fahrzeugs im StraÃenverkehr erfolgt. Die Klägerin war daher verpflichtet, das höhere Restwertangebot anzunehmen oder es bei Behalten des Fahrzeugs anrechnen zu lassen. Ein höheres Restwertangebot, das nur auf einem engen Sondermarkt erzielt werden kann, muss nicht angenommen werden. Das Gericht entschied auch, dass der Geschädigte bei einem fahruntüchtigen Fahrzeug, das er als Ersatzteillager nutzen möchte, verpflichtet ist, ein höheres Restwertangebot anzunehmen, um seiner Schadensminderungspflicht nachzukommen. Die Entscheidung der Klägerin, das Fahrzeug als Ersatzteillager zu nutzen, stand ihr frei, konnte jedoch nicht zum Nachteil der schadensmindernden MaÃnahmen der Beklagten gereichen.
LG Osnabrück - Az.: 2 S 295/18 - Urteil vom 08.05.2019
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Nordhorn vom 07.08.2018 (Az. 3 C 318/18) wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstands wird gemäà § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
Das Amtsgericht hat die Klage mit Urteil vom 07.08.2018 abgewiesen. Die Schadensabrechnung von Seiten der Beklagten sei nicht zu beanstanden.
Das von Beklagtenseite Ã[…]