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Rechtsanwälte Kotz GbR

Umgangsrechtausschluss bei Kindeswohlgefährdung durch Gewaltausbrüche und Beschimpfungen

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Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 13 UF 12/22 – Beschluss vom 24.10.2022

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 21. Dezember 2021 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der persönliche Umgang der Antragstellerin mit den Kindern N…, geboren am … 2006, A…, geboren am … 2011, und H…, geboren am … 2015, bis zum 31. Oktober 2023 ausgeschlossen wird.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
Gründe
I.

Die Antragstellerin wendet sich gegen den erstinstanzlich angeordneten Umgangsausschluss und beantragt die Regelung von Umgang mit ihren drei Kindern N…, A… und H….

Die Ehe der Antragstellerin mit dem Vater der Kinder ist rechtskräftig geschieden. Die Eltern leben seit dem 1. Mai 2020 voneinander getrennt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Mutter nach verbalen Attacken und körperlichen Übergriffen gegen den Vater und die Kinder der Ehewohnung verwiesen worden. Die Wohnung ist dem Vater in einem Gewaltschutzverfahren zugewiesen worden.

Die Kinder leben seitdem beim Vater. Seit der Trennung fand nur noch begleiteter Umgang mit den Kindern statt. Seit Januar 2021 nehmen die beiden älteren Söhne der Beteiligten keine Umgangstermine mehr wahr. Mit H… hatte die Antragstellerin noch begleiteten Umgang. Ende Januar 2021 wurden auch diese Umgangstermine auf ihren Wunsch einstweilen ausgesetzt und Ende März 2021 wieder aufgenommen.

Die Antragstellerin hat geltend gemacht, sie sei jedenfalls bis zur Trennung die Hauptbezugsperson für die Kinder gewesen.

Die Antragstellerin hat beantragt, den Umgang mit ihren Kindern N… K… F… Z…, geboren am … 2006, A…, geboren am ….2011, H…, geboren am … .2015, gerichtlich zu regeln.

Der Antragsgegner hat beantragt, den Antrag zurückzuweisen.

Gegen Umgang hat er eingewandt, solcher entspräche derzeit nicht einmal in begleiteter Form dem Wohl der Kinder. Vor der Trennung hätten die Kinder von der Mutter ausgehende Gewalt erlitten, das wirke sich weiterhin auf sie aus, A… sei deshalb seit längerer Zeit in einer Therapie.

(Symbolfoto: Fizkes/Shutterstock.com)
[…]


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