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Transportauftrag – Anspruch auf Übersendung der MiLoG-Erklärung im Original

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AG Bochum – Az.: 44 C 174/17 – Urteil vom 20.07.2018

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 357,00 EUR Zug-um-Zug gegen Übersendung der unterzeichneten MiLoG-Erklärung im Original (Anlage 1 zum Transportauftrag mit der internen Nummer ###), welche dem Transportauftrag vom 09.03.2017 zu Grunde liegt, zu zahlen

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 952,00 EUR Zug-um-Zug gegen Übersendung der unterzeichneten MiLoG-Erklärung im Original (Anlage 1 zum Transportauftrag mit der internen Nummer ###), welche dem Transportauftrag vom 02.05.2017 zu Grunde liegt, zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die gegen sich gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.


Das wichtigste in Kürze zusammengefasst
Eine MiLoG-Erklärung ist eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt in Deutschland und sieht vor, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen allgemeinen Mindestlohn hat. (Symbolfoto: industryviews/Shutterstock.com)

Klägerin macht Frachtpreis für zwei durchgeführte Transporte geltend
Streitpunkt: Pflicht der Beklagten, den vereinbarten Frachtpreis nur unter Voraussetzung der Unterzeichnung der Mindestlohnerklärung zu entrichten
Beide Parteien sind in Logistikbranche tätig
Durchgeführte Transporte am 09.03.2017 und 03.05.2017; Frachtpreise 300,00 EUR bzw. 800,00 EUR netto inklusive Maut
Telefonische Besprechung mit anschließender Übersendung eines Faxschreibens „Transportauftrag“ durch Beklagte; Verweis auf beigefügte Mindestlohnerklärung und Zurückbehaltungsrecht an dem Frachtlohn solange die Erklärung nicht unterzeichnet zurückgesandt wird
Antwort der Klägerin mit […]


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