Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Erbfolgennachweis – Vorliegen eines der Berichtigungsbewilligung stattgebenden Urteils

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

LG München – Az.: 34 Wx 315/17 – Beschluss vom 27.11.2017

Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg – Grundbuchamt – vom 20. Juli 2017 aufgehoben.
Gründe
I.

Der Beteiligte ist einer der Söhne von Herrn K. Dieser war mit seiner Ehefrau im Grundbuch als Miteigentümer zu ½ eingetragen. Die Ehegatten hatten nach den Feststellungen des Landgerichts im rechtskräftigen Urteil vom 11.8.2016, ergangen zwischen dem Beteiligten und Frau H., der Schwester von Frau K., am 7.1.1975 ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Herr K. setzte darin seine Ehefrau als Alleinerbin ein, Frau K. ihren Ehemann hingegen als Vorerben, wobei ihm unter anderem der Miteigentumsanteil am Grundstück als Vorausvermächtnis zugewandt war. Als Nacherbe war ihr Bruder, Herr W., bestimmt. Mit gemeinschaftlichem Testament vom 30.7.1983 änderten die Eheleute K. das Testament vom 7.1.1975 dahin, dass Frau H., Nacherbin sein sollte.

Frau K. verstarb im Februar 2012, Herr K. im Oktober 2012. Anstelle von Frau K. wurde am 27.3.2015 ihre Schwester, Frau H., aufgrund Erbscheins vom 16.1.2014 als Eigentümerin des hälftigen Miteigentumsanteils am Grundstück eingetragen.

Im Rechtsstreit vor dem Landgericht begehrte der Beteiligte, Frau H. zu verurteilen, den Miteigentumsanteil an ihn und seine beiden Brüder aufzulassen, hilfsweise, sie zu verurteilen, der Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung des Beteiligten und seiner beiden Brüder zuzustimmen. Herr K. sei nämlich Erbe oder Vorausvermächtnisnehmer hinsichtlich des Grundbesitzes geworden und nach dessen Ableben der Beteiligte zusammen mit seinen zwei Brüdern als gesetzliche Erben in die Rechtsstellung des Herrn K. eingetreten.

Das Landgericht hat mit Urteil vom 11.8.2016 den Antrag auf Auflassung abgewiesen, dem Hilfsantrag hingegen stattgegeben und Frau H. zur Abgabe der Berichtigungsbewilligung verurteilt. Das Grundbuch sei unrichtig, da der Miteigentumsanteil am Grundstück mit dem Ableben der Ehefrau in das freie Vermögen des Herrn K. gefallen und damit der Nacherbfolge von Frau H. entzogen sei. Vielmehr seien der Beteiligte und seine Brüder Erben des Miteigentumsanteils geworden.

Dieses Urteil legte der Beteiligte durch seinen Anwalt am 16.1.2017 in Ausfertigung vor mit dem Antrag, das Grundbuch zu berichtigen. Zudem wurden die Erklärungen der beiden Brüder des Beteiligten mit d[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv