Erst für 2024 ist ein Recht auf bezahlten Vaterschaftsurlaub geplant.
Das klassische Familienbild, nach welchem die Mutter nach der Geburt des Kindes stets für den sogenannten Mutterschaftsurlaub der Arbeit fern bleibt, hat sich in den letzten Jahren merklich gewandelt. Heutzutage spielen auch immer mehr Väter mit dem Gedanken, eine entsprechend bezahlte Auszeit von der Arbeit zugunsten der Erziehung von dem Nachwuchs zu nehmen. Dem reinen Grundsatz nach ist dies auch problemlos möglich, da es in der EU ja die Vereinbarkeitsrichtlinie gibt. Diese Vereinbarkeitsrichtlinie der EU sieht ausdrücklich die bezahlte Auszeit nach der Kindsgeburt für einen Zeitraum von zehn Tagen vor. Da es sich um eine Richtlinie der EU handelt, besteht für die Bundesrepublik Deutschland auch die Verpflichtung, diese Richtlinie umzusetzen.
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Verzögerung bei der Umsetzung
Die geplante Regelung zum Vaterschaftsurlaub ist Teil des Koalitionsvertrages und soll 2024 in Kraft treten. (Symbolfoto: Anna Kraynova/Shutterstock.com)
Der Gesetzgeber in Deutschland wird der Richtlinie auch nachkommen. Dies geschieht jedoch erst mit einer gewissen Verzögerung. Vor dem Jahr 2024 ist für die betroffenen Väter mit einem rechtlichen Anspruch auf den bezahlten Vaterschaftsurlaub nicht zu rechnen.
Der deutsche Gesetzgeber steht unter Zugzwang
Mit dem Juni des Jahres 2019 trat die Richtlinie der EU europaweit in Kraft. Durch diese Richtlinie wollte die EU im europäischen Raum einen verbindlich geltenden arbeitsrechtlichen Standard festlegen. Dies geschah mit der Auflage, dass diese Richtlinie bis zu dem 02. August von den Mitgliedsstaaten in entsprechendes nationales Recht umgewandelt wird. Eine derartige Auflage kann sehr wohl mit einer Verpflichtung gleichgesetzt werden. Da die Frist jedoch mittlerweile ausgelaufen ist wurde die EU gegen Deutschland tätig. Es wurde bereits das Verletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland in die Wege geleitet.
Der bezahlte Vaterschaftsurlaub ist ein fester Bestandteil der Richtlinie
Ein Bestandteil der Richtlinie ist die Einführung von einer bezahlten Freistellung über zwei Wochen, welche mit der Geburt des Kindes startet. Eine derartige bezahlte Freistellung soll dabei sowohl einem gleichgestell[…]