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Mietbürgschaft – Alternative oder Ergänzung zur Mietkaution?

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Jeder, der schon einmal eine Wohnung gemietet hat, kennt das Problem: Die Kaution muss auf einmal aufgebracht werden und ist für viele Menschen nicht ohne Weiteres verfügbar. Aber gibt es da nicht eine Alternative in Form der Mietbürgschaft? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Mietbürgschaft wissen müssen – von den Vor- und Nachteilen bis zu den unterschiedlichen Anbietern.
Bürgschaft oder Kaution?
Wenn ein Mensch einen Umzug von einer Wohnung in eine andere Wohnung realisieren möchte oder muss, so ist dieser Schritt stets mit hohen Kosten verbunden. Zusätzlich zu den Umzugskosten ist insbesondere die Mietkaution, welche von den Vermietern in nahezu jeder Stadt Deutschlands verlangt werden, durchaus ein immenser Kostenfaktor. Viele Mieter haben durchaus wirtschaftliche Probleme und können die geforderte Kaution nicht so ohne Weiteres begleichen. Für gewöhnlich fordert der Vermieter eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten auf Nettobasis als Absicherung für das Mietvertragsverhältnis bzw. sein Eigentum, sodass der Mieter durchaus mit einem vierstelligen Betrag rechnen muss. Es gibt jedoch durchaus die Möglichkeit, die entsprechende Mietkaution mittels einer sogenannten Mietbürgschaft zu realisieren. Diese Möglichkeit birgt jedoch auch gewisse Risiken.

Zwingende Voraussetzung für eine Mietbürgschaft ist, dass der Vermieter sie als Form der Absicherung auch akzeptiert. Hierbei handelt es sich um eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Vermieter, welche einvernehmlich getroffen werden muss.
Um was genau handelt es sich bei der Mietbürgschaft eigentlich?
Eine Mietbürgschaft ist eine alternative Form der Kaution und bietet in manchen Fällen eine Ergänzung zur normalen Mietkaution. Sie kann sich für Vermieter und Mieter als vorteilhaft erweisen und sollte daher in Betracht gezogen werden. (Symbolfoto: Andrey_Popov/Shutterstock.com)

Im Grunde genommen wird einem Vermieter bei der Mietbürgschaft die geforderte Mietkaution nicht in Form von Bargeld oder einer Überweisung übergeben, sondern vielmehr durch eine Urkunde. Die sogenannte Bürgschaftsurkunde ist rechtlich betrachtet jedoch auch eine Absicherung für den Vermieter, da eine anderweitige Person oder auch ein externes Geldinstitut respektive eine Versicherung […]


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