LG München I – Az.: 14 S 15269/18 – Urteil vom 17.04.2019
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 28.09.2018 abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.408,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31.01.2018 zu bezahlen.
2. Der Beklagte hat die Kosten in beiden Rechtszügen zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.408,95 € festgesetzt.
Gründe
I.
Von einer Darstellung des Tatbestandes wird gem. §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 S.1 ZPO abgesehen. Die Revision wird nicht zugelassen, die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO ist nicht erreicht, die Nichtzulassungsbeschwerde damit nicht zulässig. Ebenso liegt kein Fall des § 313a Abs. 4 ZPO vor.
Die Parteien streiten um die Umlegbarkeit von Kosten für einen 24-Stunden Wach- und Sicherheitsdienstes aus den Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2013 bis 2015.
Zwischen den Parteien besteht seit dem 01.04.2010 ein Mietverhältnis über eine Wohnung in der K-straße 31, 8… M. in den sogenannten „L. Gärten“.
Das Quartier „L. Gärten“ liegt zwischen K1.platz, K2.platz und Hauptbahnhof direkt am Alten Botanischen Garten. Das Quartier besteht aus vier Wohnhäusern, einem Bürogebäude und einem Luxushotel. Zur Veranschaulichung der Örtlichkeit wird auf die Lichtbilder zum Schriftsatz des Beklagten vom 25.02.2019, Bl. 385- 387 der Akte verwiesen. Zudem besteht ein Geh- und Durchfahrtsrecht der Stadt München für das Quartier. Der gärtnerisch gestaltete Bereich innerhalb des Quartiers ist für die Allgemeinheit zugänglich.
(Symbolfoto: New Africa/Shutterstock.com)Nach dem unbestrittenen Vortrag des Beklagten im Schriftsatz vom 02.07.2018 (Bl. 244 d.A.) umfassen die Leistungen der beauftragten Sicherheitszentrale das Betreiben der zentralen Leitwarte (Sicherheitszentrale) mit entsprechenden Personal und Dokumentation der Ereignisse, die Bedienung der allgemeinen Leit- und Steuertechnik für die Entgegennahme von Störmeldungen und Alarmierung von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften sowie die Einweisung und Kontakt, Ersthilfe, das Ü[…]